Gutachten entlastet die BaFin im Fall Wirecard

In einem wissenschaftlichen Gutachten haben Professoren das Handeln der BaFin und der DPR im Fall Wirecard unter die Lupe genommen. Sie stellen der Finanzaufsicht nachträglich ein ganz passables Zeugnis aus.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin | Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin | Foto: picture alliance/Bildagentur-online

Die BaFin steht wegen ihrer angeblichen Nachlässigkeit im Fall Wirecard im Kreuzfeuer. Nun wurde ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten veröffentlicht, dass dezidiert die Prüfungsvorgänge der Finanzaufsicht und der ihr untergeordneten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) auseinandernimmt.

Hans-Joachim Böcking von der Goethe-Universität Frankfurt und Marius Gros von der Hochschule Niederrhein Krefeld, kommen darin zu dem Ergebnis, dass an dem zweistufigen Enforcement-System auch im Schatten des Wirecard-Skandals eigentlich nicht gerüttelt werden muss.

Das Gutachten untersucht die Rechtsauffassung der BaFin, wonach die DPR auch dann auf erster Stufe prüfen muss und kann, wenn mögliche Betrugsvorwürfe aufgetaucht sind. Selbst bei dem Verdacht auf Bilanzbetrug sei dieses Vorgehen sachgerecht.

Zwei-Stufen-System ist grundsätzlich ok

Damit treten die Wissenschaftler dem Vorwurf entgegen, die BaFin habe im Fall Wirecard ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt, beziehungsweise sei Vorwürfen gegen den Bezahldienstleister viel zu spät nachgegangen.

Allerdings haben sich die Wissenschaftler vor allem mit der Frage beschäftigt, ob die Aufgabenteilung zwischen privatrechtlicher und staatlicher Aufsicht generell funktionieren. Ob Wirecard fälschlicherweise als Technologieunternehmen und nicht als Finanzholding eingestuft wurde und daher nicht geprüft wurde, untersuchten sie nicht.

Zwar meinen die Autoren, die DPR sei finanziell und personell angemessen ausgestatt. Allerdings lassen sie auch durchblicken, dass die monatelange Prüfung durch die DPR mit nur einem Mitarbeiter nicht besonders effizient war.

Autoren erkennen Widersprüche im System

Dass die DPR bei ihrer Prüfung auf die freiwillige Mitarbeit der Unternehmen angewiesen ist, halten die Wissenschaftler wiederum für vertretbar - auch wenn es die eingeschränkten Prüfungsbefugnisse, die Möglichkeiten Manipulationen aufzudecken, einschränkten.

Die BaFin selbst habe zwar solche forensischen Befugnisse - ist aber momentan nur in zweiter Reihe zuständig für die Prüfung und hat laut dem Gutachten "ebenfalls nicht die finanzielle Ausstattung, um solche forensischen Prüfungshandlungen adäquat selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen."

"Beide inneren Widersprüche des Systems sind weithin bekannt und offenbar vom Gesetzgeber in Kauf genommen", so das Gutachten.

Gutachter empfehlen dreistufiges Mischmodell

Für die Zukunft empfehlen die Gutachter ein dreistufiges "Mischmodell": "Reguläre" stichprobenartige Bilanzkontrolle soll die DPR durchführen, anlassbezogene Bilanzkontrolle in Fällen, bei denen die Unternehmen zum DAX-30 gehören, sollen durch die EU-Enforcement-Behörde stattfinden und anlassbezogene Bilanzkontrolle in Fällen, bei denen die Unternehmen nicht zum DAX-30 gehören, sollen bei der BaFin liegen.

Wegen der vermuteten Nachlässigkeit bei der Prüfung hatte das Bundesjustizministerium bereits Konsequenzen gezogen und der DPR gekündigt.

Zudem plant der Bundesfinanzminister Olaf Scholz derzeit einen umfassenden Umbau der Finanzaufsicht, der noch zum Jahresende im Bundestag beschlossen werden soll. Dabei soll es auch um eine bessere finanzielle Ausstattung und mehr Befugnisse der Behörde gehen.

Ministerien verständigen sich auf Konsequenzen aus dem Fall Wirecard 

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