BaFin untersagt Mitarbeitern Anlagen in beaufsichtigte Unternehmen
Dabei reicht schon die Zuständigkeit der Bonner Behörde für eine Tochtergesellschaft aus.
![BaFin-Gebäude am Dienstsitz Frankfurt am Main | Foto: Quelle: BaFin](https://photos.watchmedier.dk/watchmedier/resize:fill:3840:0:0/plain/https://photos.watchmedier.dk/Images/article12457694.ece/ALTERNATES/schema-16_9/bafin_liegenschaft_ffm2.jpg)
von ERHARD KRASNY
Als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal untersagt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihren Beschäftigten Anlagen in Finanzinstrumente von Unternehmen, die ihrer Aufsicht unterstehen.
Das berichtet das Handelsblatt und beruft sich auf Reuters. Finanz-Staatssekretär Jörg Kukies bestätigte die Änderungen.
"Das ist ein guter und notwendiger Schritt, den die BaFin im Vorgriff auf unsere Reformpläne jetzt schon geht", zitiert das Handelsblatt Kukies.
Konkret sind Geschäfte mit Finanzinstrumenten, also Aktien, Anleihen und Derivaten von Unternehmen, die von der Bonner Behörde beaufsichtigt werden, tabu. Dabei reicht schon die Zuständigkeit für eine Tochtergesellschaft aus. Außerdem gilt das Verbot für alle EU-Finanzfirmen, auch wenn sie nicht unter BaFin-Kontrolle fallen.
Kukies ist Vorsitzender des BaFin-Verwaltungsrats. Im Zuge der Aufarbeitung des Skandals um den insolventen Zahlungsdienstleister hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Umbau der Finanzaufsicht angekündigt.
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