Genobanken rüsten sich für neue AT1-Anleihe-Emissionen

Der BVR-Verbandsrat hat Regeln für die Emission von AT1-Anleihen beschlossen. Damit sollen sogenannten Moral-Hazard-Risiken im Zusammenhang mit der Institutssicherung begrenzt werden.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken hat eine Richtlinie für AT1-Anleihen verabschiedet. | Foto: picture alliance / Horst Galuschka/dpa | Horst Galuschka
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken hat eine Richtlinie für AT1-Anleihen verabschiedet. | Foto: picture alliance / Horst Galuschka/dpa | Horst Galuschka

Wenn Primärbanken der genossenschaftlichen Bankengruppe AT1-Anleihen emittieren wollen, müssen sie sich künftig an neue Regeln halten. Der Verbandsrat des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat eine Richtlinie zur Emission von AT1-Anleihen beschlossen, die zum 1. Juli greifen soll. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg. Sie gelte für alle Institute, die dem genossenschaftlichen Institutssicherungssystem in Deutschland angeschlossen sind.

Die Richtlinie definiere, wer als Investor für AT1-Anleihen in Frage komme; ferner gebe es Vorgaben zu Informations- und Risikohinweisen, so Bloomberg. Mit Verweis auf eine Analyse der Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) schreibt die Nachrichtenagentur weiter, dass die Richtlinie auch sogenannte Moral-Hazard-Risiken entschärfen soll. 

Institutssicherung verstärkt - Anreiz für Investoren

Hintergrund ist, dass AT1-Anleihen höher verzinst sind, aber Investoren Verluste oder Zahlungsausfälle fürchten müssen, wenn eine Bank in Schieflage gerät. Dies hat der Fall der Credit Suisse erst vor kurzem eindrücklich vor Augen geführt: Im Zuge der Rettungsaktion für die Großbank hatte die Schweizerische Finanzaufsicht Finma verfügt, dass AT1-Anleihen der Bank im Wert von 16 Mrd. Franken auf Null abgeschrieben werden. 

AT1-Anleihen-Anleger der Credit Suisse prüfen rechtliche Schritte

Wegen des genossenschaftlichen Institutssicherungssystems könnten Investoren darauf setzen, dass das Sicherungssystem mögliche Verluste auffange, so Bloomberg mit Verweis auf die S&P-Analyse. Mit der Richtlinie werde klargestellt, dass der BVR als Verwalter des Sicherungssystems nicht anstrebe, diskretionäre Zahlungen für AT1-Anleger zu schützen. Es würden Vorgaben gemacht, ”die emittierende Banken verpflichten, AT1-Zahlungen zu überdenken, falls sie außerordentliche Unterstützung aus dem Sektor erhalten”, zitiert Bloomberg aus der Analyse. 

Details zum Zusammenwirken von Institutssicherung und Richtlinie sind bislang nicht bekannt. Während die großen Institute des Geno-Sektors DZ Bank und Münchner Hyp schon länger AT1-Anleihen emittieren, halten sich die kleineren Primärbanken bislang noch zurück.

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