Im andauernden Konflikt um die Rückerstattung zu hoher Kontogebühren hat sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) entschlossen, den Bundesgerichtshof (BGH) anzurufen. Der Streit dreht sich im Wesentlichen um Rückerstattungsforderungen gegen die Berliner Sparkasse.
Wie das Handelsblatt berichtet, legt der VZBV Revision gegen ein kürzlich gefälltes Urteil des Kammergerichts Berlin ein. Mit der Aktion streben die Verbraucherschützer eine ausgedehntere Rückzahlung der Kontogebühren durch die Berliner Sparkasse an.
Es geht um Erhöhungen aus dem Jahr 2016
In dem betreffenden Rechtsstreit rund um die Rückzahlung von Kontogebühren ging es vor allem um Gebührenerhöhungen aus dem Jahr 2016, welche die Berliner Sparkasse nach Auffassung des Gerichts unzulässigerweise und ohne ausreichende Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden durchgesetzt hatte. Allerdings verurteilten die Richter die Sparkasse nur zu einer Teilerstattung der Gebühren, weshalb die Verbraucherschützer nun in die nächste Instanz gehen.
Parallel wird die Berliner Sparkasse das Urteil prüfen und möglicherweise ihrerseits rechtliche Schritte erwägen. Einhergehend mit dem laufenden Verfahren, liegt das ähnlich gelagerte Verfahren gegen die Sparkasse Köln-Bonn auf Eis, bis das Urteil gegen die Berliner Sparkasse gefällt ist.