Berliner Sparkasse: Verbraucherschützer sehen große Erfolgschancen bei Klage

Das Berliner Kammergericht hält eine Musterfeststellungsklage in wesentlichen Punkten für begründet. Mehr als 1.000 Verbraucher hatten sich angeschlossen, weil ihre Gebühren ungefragt erhöht wurden.
Begleitet den juristischen Schritt: Ronny Jahn, Leiter Team Musterfeststellungsklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband. | Foto: vzbv / Gert Baumbach
Begleitet den juristischen Schritt: Ronny Jahn, Leiter Team Musterfeststellungsklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband. | Foto: vzbv / Gert Baumbach

Eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Berliner Sparkasse hat nach Ansicht der Verbraucherschützer gute Aussichten auf Erfolg. Was war passiert? Das Institut in der Bundeshauptstadt hatte - wie viele andere Institute auch - 2016 einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kunden aktiv zugestimmt haben. 

Gericht hält Vorwürfe für begründet

Trotz mehrerer Erfolge von Musterfeststellungsklagen in ähnlichen Fällen hatte es die Sparkasse bislang abgelehnt, diese zusätzlichen Gebühren zurückzuzahlen. Bei der ersten mündlichen Verhandlung hat das Kammergericht Berlin nun mitgeteilt, die Klage gegen die Berliner Sparkasse in wesentlichen Punkten für begründet zu halten. 

”Die Verbraucher hätten den Preiserhöhungen auch nicht innerhalb von drei Jahren widersprechen müssen, um die höheren Gebühren abzuwenden”, erklärte Ronny Jahn, Leiter Team Musterfeststellungsklagen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), in einer Mitteilung. Eine Einschränkung gibt es nach seinen Worten allerdings: ”Weil aus Sicht des Gerichts bestimmte Ansprüche verjährt sind, können angemeldete Verbraucher erst ab dem Jahr 2018 gezahlte Mehrbeträge zurückverlangen.” Das Kammergericht habe eine Entscheidung für den 21. Februar 2024 in Aussicht gestellt.

Das Institut selbst sperrt sich gegen die Rückzahlungsforderungen und beruft sich dabei auf ein Urteil des BGH zu Energieverträgen aus dem Jahr 2016 (Az: VIII ZR 241/15) und sieht sich entlastet. ”Bereits seit fünf Jahren hat die Berliner Sparkasse bei Girokonten keine Preiserhöhungen vorgenommen”, sagte ein Sprecher der Sparkasse dem Tagesspiegel im vergangenen Jahr.

Neue Sammelklage in Zukunft möglich

Bei einer Musterfeststellungsklage trifft das Gericht Feststellungen, die für die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher allgemein gelten. Geschädigte müssen dann in einem zweiten Schritt selbst klagen und ihre Ansprüche durchsetzen. Das könnte sich in Zukunft ändern: Bei der neu eingeführten Sammelklage, einer so genannten Abhilfeklage, fällt dieser Schritt weg. Verbraucher erhalten im Erfolgsfall direkt eine Leistung - zum Beispiel eine Rückzahlung - ohne dass sie noch einmal individuell klagen müssen.

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