Die Bargeldobergrenze kommt

Der Höchstbetrag soll bei 10.000 Euro liegen. Einzelne EU-Staaten dürfen diesen Höchstbetrag aber unterschreiten. Es soll darüber hinaus eine Übergangsfrist geben.
Der Neuwagenkauf kann bald nicht mehr in Bar erfolgen. | Foto: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
Der Neuwagenkauf kann bald nicht mehr in Bar erfolgen. | Foto: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
dpa

Käufe in Höhe von mehr als 10.000 Euro sollen künftig in der EU nicht mehr bar bezahlt werden dürfen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in Straßburg auf diese Obergrenze und weitere Maßnahmen, um stärker gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Die Mitgliedstaaten hätten allerdings die Möglichkeit, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen, teilten die Länder mit.

Bisher nur Ausweispflicht in Deutschland

In Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren. Bei den Verhandlungen unter den EU-Ländern hatte Deutschland sich kritisch zu einer Obergrenze geäußert. In anderen Ländern der Staatengemeinschaft gelten bereits Obergrenzen. 

Mit den neuen Regeln würden die Vorschriften in der EU umfassend harmonisiert, hieß es weiter. Mögliche Schlupflöcher, die von Kriminellen genutzt werden, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren, würden geschlossen. 

Mehr Befugnisse für den Zoll

Die neuen Gesetze gäben etwa den Finanzermittlungsstellen - in Deutschland beim Zoll angesiedelt - mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen, hieß es vom Parlament. 

Angaben der Länder zufolge müssen nun etwa neben Einrichtungen wie Banken und Kasinos auch Händler von Luxusgütern und unter anderem Edelmetallen sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen. 

Drei Jahre Übergangsfrist

Die Einigung muss vom Parlament und vom Rat formell angenommen werden. Gelten sollen die neuen Regeln Parlamentsangaben zufolge grundsätzlich mindestens drei Jahre nach Inkrafttreten. 

Im Kampf gegen Geldwäsche ist in der EU auch eine gemeinsame Geldwäschebehörde, die ”Anti-Money Laundering Authority” (AMLA) geplant. Sie soll die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Unter anderem Frankfurt hat sich für den Sitz der Behörde beworben.

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