Deutsche Kreditwirtschaft warnt vor Einkommensgrenzen bei Wohnungskrediten
Die Baubranche schwächelt - vor allem der Wohnungsbneubau bleibt weiter hinter den selbst gesteckten Zielen der Bundesregierung zurück. Nicht zuletzt deshalb hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) einen Brandbrief an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) geschrieben. Sie warnen vor der Einführung eines Gesetzes, das die Grundlage für die Einführung von einkommensabhängigen Grenzen bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten durch die BaFin bilden könnte.
”Wir halten dies in einer Zeit, in der rund 700.000 Wohnungen fehlen, der Wohnungsneubau fast zum Erliegen gekommen ist und die seit Jahresbeginn gegebenen Wohnimmobiliendarlehenszusagen um circa 40 Prozent unter Vorjahresniveau liegen, für ein falsches politisches Signal”, heißt es nach Handelsblatt-Informationen in dem nichtöffentlichen Schreiben.
Das Vorhaben würde ”ohne Not massiv in die Geschäftstätigkeit und Managementkompetenz von Banken und Sparkassen” eingreifen, moniert die DK. ”Die Verunsicherung im Wohnimmobilienmarkt würde bei allen Beteiligten steigen“, heiße es in dem DK-Brief.
Entsprechende Pläne im Koalitionsvertrag
Die Bundesregierung möchte der Finanzaufsicht ermöglichen, bei Immobilienfinanzierungen das Verhältnis der Gesamtverschuldung zum Einkommen der Neukreditnehmer sowie das Verhältnis des Schuldendienstes zum Einkommen zu deckeln. Das hatte die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die Koalitionsfraktionen haben demnach im November Druck gemacht. Und das trotz der trüben Aussichten auf dem Wohnungsimmobilienmarkt.
Empfehlung eines Expertenrats
Sie wollten damit offenbar einer Empfehlung eines Expertenrats des Ausschusses für Finanzstabilität folgen, dem Vertreter der BaFin, der Bundesbank und des Finanzministeriums angehören. Eine Sprecherin des Finanzministeriums sieht die Instrumente auf Handelsblatt-Nachfrage als weltweit gängige Praxis.
Sie betonte aber auch: ”Eine Anwendung solcher Instrumente steht in Deutschland derzeit nicht zur Debatte.“ Würden die Banken keine risikoreichen Kredite vergeben, so bestehe auch künftig keine Notwendigkeit für die Aufsicht, diese Instrumente einzusetzen.
Schon jetzt weitreichende Neuerungen
Ohnehin müssen die Institute in diesem Bereich neue Sonderregelungen umsetzen. Seit Februar vergangenen Jahres müssen sie in Deutschland beispielsweise für Wohnimmobiliendarlehen über die normalen Anforderungen hinaus einen Extra-Kapitalpuffer von 2,75 Prozent vorhalten.