Neues EU-Sorgfaltsgesetz beschlossen - aber Banken sind ausgenommen
Nach nächtlichen Beratungen waren die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und dem EU-Rat über die ”Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)” abgeschlossen: Die neue ”Sorgfaltspflichtenrichtlinie” - die Kriterien unter anderem für die Themen Umweltschutz und Menschenrechte vorgibt - soll für alle Unternehmen der Region mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. Euro gelten.
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