Neues EU-Sorgfaltsgesetz beschlossen - aber Banken sind ausgenommen

Die EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie gilt nach kräftiger Interventionsarbeit von Frankreich nicht für den Finanzsektor. Über das Thema wird neu verhandelt. FinanzBusiness fragte nach, wann und warum.
In herausgehobener Position: Die Finanzbranche ist vorerst nicht an die neuen EU-Regeln gebunden. | Foto: Colourbox
In herausgehobener Position: Die Finanzbranche ist vorerst nicht an die neuen EU-Regeln gebunden. | Foto: Colourbox

Nach nächtlichen Beratungen waren die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und dem EU-Rat über die ”Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)” abgeschlossen: Die neue ”Sorgfaltspflichtenrichtlinie” - die Kriterien unter anderem für die Themen Umweltschutz und Menschenrechte vorgibt - soll für alle Unternehmen der Region mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. Euro gelten. 

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