BGH: Berger war ”Ideengeber” und ”Initiator” von Cum-Ex-Geschäften
Hanno Berger wollte am Bundesgerichtshof eine Revision seines Urteils erreichen. Das Ansinnen des ehemaligen Beraters des Bankhauses Warburg wurde nun aber abgelehnt.
Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt das Urteil Landgerichts Bonn (13. Dezember 2022, Az. 62 KLs - 213 Js 116/20 - 2/20) gegen den ehemaligen Beamten in der hessischen Steuerverwaltung und späteren Banken-Berater Hanno Berger (72).
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