BGH: Berger war ”Ideengeber” und ”Initiator” von Cum-Ex-Geschäften

Hanno Berger wollte am Bundesgerichtshof eine Revision seines Urteils erreichen. Das Ansinnen des ehemaligen Beraters des Bankhauses Warburg wurde nun aber abgelehnt.
Höchstrichterliche Entscheidung: Urteil gegen Hanno Berger bleibt bestehen. | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Höchstrichterliche Entscheidung: Urteil gegen Hanno Berger bleibt bestehen. | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt das Urteil Landgerichts Bonn (13. Dezember 2022, Az. 62 KLs - 213 Js 116/20 - 2/20) gegen den ehemaligen Beamten in der hessischen Steuerverwaltung und späteren Banken-Berater Hanno Berger (72).

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