BaFin maßregelt Bankhaus Obotritia

Die Finanzaufsicht hat der Bank weitreichende Geschäftsbeschränkungen auferlegt, wie nun bekannt wurde. Obotritia hatte sich zuvor bereits mit der BaFin vor Gericht getroffen - und war unterlegen.
Hinweisschild vor dem Gebäude der BaFin | Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul
Hinweisschild vor dem Gebäude der BaFin | Foto: picture alliance / greatif | Florian Gaul

Die Finanzaufsicht BaFin hat dem Bankhaus Obotritia im Mai 2022 starke Geschäftsbeschränkungen auferlegt, so dass es seine Strategie und Planung überarbeiten muss. Dies berichtet das ”Handelsblatt” unter Berufung auf den Jahresabschluss 2021, der im November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Dieser habe auch Aussagen über das erste Halbjahr 2022 enthalten.

BaFin hat auch einen höheren Sicherheitspuffer angeordnet

Die Fortführung des Unternehmens sei durch das bereits zustande gekommene Kundenkredit- und Eigengeschäft sowie das Einlagengeschäft „für 2022 und 2023 gesichert“, zitiert das Blatt den Jahresabschluss des Bankhauses, das auf gewerbliche Immobilienfinanzierungen spezialisiert ist. Es schreibt dort dem Bericht zufolge auch, dass es größere Sicherheitspuffer vorhalten müsse: Die BaFin habe einen individuellen Kapitalaufschlag von sechs Prozent angeordnet.

Streit mit der BaFin um Namensnennung

Im vergangenen Herbst war bekannt geworden, dass das Bankhaus Obotritia einen Rechtsstreit mit der Aufsicht geführt hatte. Es wollte der BaFin gerichtlich untersagen lassen, seinen Namen in der Rubrik ”Maßnahmen” auf der Website der Behörde sowie im ”BaFin-Journal” aufzuführen. Die Finanzaufsicht hatte im November 2021 publik gemacht, dass sie bei der Bank nach einer Sonderprüfung die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation anordne. 

Obotritia fürchtet Imageschaden

Obotritia wollte die Namensnennung verhindern, denn die Bank fürchtete einen Imageschaden - und damit einhergehend auch einen wirtschaftlichen Schaden, den sie vor Gericht auf eine sechsstellige Summe pro Monat bezifferte. 

Damit hat sich die Bank aber beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht durchgesetzt. Vielmehr folge das Gericht der Auffassung der BaFin, wonach die Aufsicht die Namen der Institute generell namentlich nennen muss, eine Anonymisierung darf nur die Ausnahme sein. 

BaFin darf bei Anordnungen Namen nennen

Es war das erste Mal, dass die BaFin wegen einer Namensnennung vor Gericht stand. Das Bankhaus Obotritia ist eine hundertprozentige Tochter von Obotritia Capital, die zu den Unternehmen des Investors Rolf Elgeti gehört. Er ist unter anderem Aufsichtsratschef von Creditshelf.

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