Haspa: Schließfach-Kunden schauen vermutlich doch in die Röhre

Das Oberlandesgericht Hamburg möchte offenbar ein Landgerichtsurteil kippen. Dieses hatte das Institut zu hohen Entschädigungszahlungen nach einem spektakulären Aufbruch von Fächern 2021 verurteilt.
Die Haspa will nur die vertragliche Mindestentschädigung zahlen. | Foto: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg
Die Haspa will nur die vertragliche Mindestentschädigung zahlen. | Foto: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Die beraubten Schließfach-Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa) müssen sich nun eventuell doch mit einer Mindestentschädigung zufriedengeben. Das Oberlandesgericht in Hamburg ist nämlich der Auffassung, dass solche Entschädigungen nicht verbindlich festgelegt sind, wie die Hamburger Morgenpost mit Berufung auf die dpa meldet.

Täter bohrten sich durch die Betondecke

Was war passiert? Im August 2021 hatten sich unbekannte Täter in Norderstedt mit Hilfe eines Kernbohrers durch eine Betondecke Zugang zum Schließfachraum der Haspa-Filiale verschafft und mehr als 600 Bankschließfächer geknackt. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der sieben geschädigte Kunden vertritt, geht von einem Gesamtschaden in Höhe von mindestens 40 Mio. Euro aus. Die Haspa beziffert den Schaden auf 11 Mio. Euro. 

Ende Juni hatte das Landgericht Hamburg die Sparkasse dann dazu verdonnert, drei Kunden Verluste in Höhe von 110.000, 100.000 und 68.000 Euro zu ersetzen. Begründung der Richter: Das Geldinstitut habe seine Pflichten bei der Sicherung der Schließfächer verletzt und hafte für die nachgewiesenen Schäden der Schließfachinhaber. Das hatte die Zivilkammer festgestellt. Dennoch hatte die Haspa nur die in den Geschäftsbedingungen festgelegte Maximal-Entschädigung von 40.000 Euro pro Schließfach gezahlt - und ging in die nächste Instanz. 

Und eben dieser Berufung der Sparkasse wird nun offenbar stattgeben. Nach einer Vorberatung tendiere der Senat deutlich dazu, die Sicherungsmaßnahmen in der Norderstedter Filiale für ausreichend zu halten, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Panten laut dpa. Denn: ”Eine absolute Sicherheit gibt es nicht.“

Berufung der Haspa hat vermutlich Erfolg

Ein weiterer mündlicher Erörterungstermin vor dem Oberlandesgericht ist nun für den 15. Januar angesetzt. Anwalt Hennemann will weiterkämpfen. Seine Begründung: Nur ein Dreivierteljahr vor der Tat in Norderstedt sei ein ähnlicher Einbruchsversuch bei einer Haspa-Filiale in Hamburg-Altona begangen worden, der dann abgebrochen wurde. In diesem Falle hätte sich die Sparkasse an dem sich fortentwickelnden Standard der Technik orientieren müssen. Auch die Vorinstanz, das Landgericht, hätte das so gesehen.

Der OLG-Senat stellte dagegen fest, dass es keine verbindlichen Sicherheitsstandards für Tresorräume gibt. Die Täter hätten einen 2,50 Meter langen Tunnel mit einem Durchmesser von 45 Zentimetern schräg durch die armierte Betondecke gebohrt. Dabei seien sie von einer leerstehenden Praxis über der Haspa ausgegangen. Das sei eine spektakuläre und hoch riskante, aber auch schwer vorhersehbare Vorgehensweise gewesen, sagte Panten. 

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