Das Bundesverfassungsgericht hat zwei neue Klagen gegen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) wegen mangelhafter Begründung abgewiesen. Der Beschluss wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht.
Diesmal geht es um das Programm CSPP (Corporate Sector Purchase Programme) zum Ankauf von Unternehmenspapieren. Die Beschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen. Aus dem Beschluss geht aber hervor, dass die Richter die Käufe nicht für unproblematisch halten. (Az. 2 BvR 71/20 u.a.)
Verzerrter Wettbewerb befürchtet
Über das Programm kaufen Zentralbanken im Euroraum seit Juni 2016 Unternehmensanleihen auf dem Primär- und Sekundärmarkt - also direkt oder etwa über Geschäftsbanken. Auch die Bundesbank macht mit.
Die Richter bezeichnen es als "nicht ausgeschlossen, dass die im Rahmen des CSPP von den nationalen Zentralbanken vorgenommenen Anleihekäufe gegen das Primärrecht verstoßen". Das Programm verschaffe großen, teilnahmefähigen Unternehmen verbesserte Kreditbedingungen.
Anleihekäufe in Höhe von 210 Mrd. Euro
Das könne den Wettbewerb verzerren. Die Wirtschaft werde unmittelbar mit Zentralbankgeld versorgt, das könnte in den Augen der Richter eine beihilfeähnliche Kreditvergabe darstellen.
Bis Mai 2020 wurden knapp 210 Mrd. Euro in solche Papiere gesteckt. Verglichen mit dem Gesamtvolumen sämtlicher Anleihekäufe der EZB von mehr als 2,8 Billionen Euro macht das CSPP damit nur einen kleineren Teil aus.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai in einem aufsehenerregenden Urteil das große Kaufprogramm PSPP der EZB beanstandet und sich damit zum ersten Mal über eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweggesetzt. Bei dieser Entscheidung ging es um den Ankauf von Staatsanleihen.
Bundesverfassungsgericht beanstandet Staatsanleihenkäufe der EZB