
Es kommt, wie es kommen musste. Nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts (BVerG), landet nun auch das aktuelle Corona-Hilfsprogramm der EZB in Karlsruhe. Die AfD-Bundestagsfraktion wird vor dem obersten deutschen Verfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag "wegen Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des "Pandemic Emergency Purchase Programm" (PEPP)" einreichen. Das gab die Partei am Mittwochabend (17. Juni) bekannt.
Die AfD-Fraktion wird in sogenannter ‚Prozessstandschaft‘ für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. In der Mitteilung begründet der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Peter Boehringer den Schritt: "Die EZB hat sich bei PEPP entgegen den bisherigen Anleihekaufprogrammen weder die Einhaltung einer Obergrenze bezüglich der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt".
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