AfD wird gegen PEPP klagen

Die Bundestagsfraktion der Oppositionspartei wird gegen das aktuelle Hilfsprogramm vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll auch über das aktuelle Corona-Hilfsprogramm der EZB urteilen | Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll auch über das aktuelle Corona-Hilfsprogramm der EZB urteilen | Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa

Es kommt, wie es kommen musste. Nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts (BVerG), landet nun auch das aktuelle Corona-Hilfsprogramm der EZB in Karlsruhe. Die AfD-Bundestagsfraktion wird vor dem obersten deutschen Verfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag "wegen Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des "Pandemic Emergency Purchase Programm" (PEPP)" einreichen. Das gab die Partei am Mittwochabend (17. Juni) bekannt.

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