Verbraucherschützer in Baden-Württemberg klagen gegen zwei Genossenschaftsbanken

Nach dem AGB-Urteil werfen sie der Sparda-Bank Baden-Württemberg und der Volksbank Welzheim "unzulässige Beeinflussung" ihrer Kunden vor, berichtet das Handelsblatt. Ein Institut klagt jetzt zurück.
Eingang zum Landgericht Stuttgart | Foto: picture alliance / Sina Schuldt/dpa | Sina Schuldt
Eingang zum Landgericht Stuttgart | Foto: picture alliance / Sina Schuldt/dpa | Sina Schuldt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat beim Landgericht Stuttgart gegen zwei Genossenschaftsbanken Klage eingereicht.

Einem Bericht des Handelsblatts zufolge geht es um die Sparda-Bank Baden-Württemberg und die Volksbank Welzheim - und die Frage, ob sie das AGB-Urteil des Bundesgerichtshofs adäquat umsetzen. Zumindest die Volksbank Welzheim klage ihrerseits zurück, heißt es.

Die Kontokündigung als Ultima ratio

Dabei sind die beiden Fälle nur bedingt vergleichbar. Die Sparda-Bank stellte ihre Kunden im Juli laut dem Bericht offenbar vor die Wahl: Sie soll ihnen angeboten haben, dass ihr Konto bis zum Jahresende monatlich weiterhin fünf Euro kostet, wenn sie auf die Rückerstattung der im Jahr zuvor eingeführten Gebühren verzichten.

Kunden, die das ablehnten, bekamen zwar ihre zu viel entrichteten Gebühren zurück, seien dann allerdings gedrängt worden, für das Konto 7,50 Euro pro Monat zu zahlen. Wer beides ablehnte, habe die Gebühren erhalten - plus Kündigung.

Verbraucherschützer sehen "unzulässige Beeinflussung"

In ihrer Klageschriften berufen sich die Verbraucherschützer auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, berichtet das Handelsblatt. Aus ihrer Perspektive handele es sich hier um "unzulässige Beeinflussung" und eine "aggressive geschäftliche Handlung" - was die Sparda-Bank jedoch von sich weist. Man komme allen berechtigten Rückerstattungsbegehren nach, benötige für die weitere Kontoführung nur eine Zustimmung der Kunden.

Bei der Volksbank Welzheim zahlen Kunden seit Anfang 2020 eine Kontogebühr von fünf Euro, angeblich gab es wenig Spielraum. Im Juli habe sie ihren Kunden eine Gebührengarantie bis Ende 2022 in Aussicht gestellt - unter der Bedingung, dass sie auf eine Rückerstattung verzichten. Stimmten sie nicht zu, sollten sie mit einem Vorlauf von zwei Monaten ihre Kündigung erhalten.

Das Handelsblatt zitiert den Anwalt des Geldhauses, Ferdinand Scholl – der die Gegenklage bestätigt und darauf verweist, dass die Bank nicht gezwungen werden könne, "verlustbringende Kontomodelle anzubieten", obwohl sie den Kunden für die Zeit des Überlegens der Annahme eine Frist von drei Monaten eingeräumt habe.

"Ist dem Kunden das Konto zu teuer, kann er sich in dieser Zeit, in welcher er im Übrigen der Volksbank keine Gebühren zu zahlen hat, eine neue Bank mit einer anderen Kontobepreisung suchen", sagte er dem Handelsblatt. Ohnehin dürfe die Bank Kunden auch ohne Angaben von Gründen das Konto kündigen.

Bundesverband droht mit Musterfeststellungsklagen

Die beiden Genossenschaftsbanken sind nicht die einzigen Institute, die sich juristisch für ihr Vorgehen rechtfertigen müssen: Wie berichtet, bereitet der Verbrauchzentrale Bundesverband Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Köln-Bonn und die Berliner Sparkasse vor. Die Urteile wären bundesweit bindend.

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