Regierung plant Offenlegungspflicht für Kryptowährungen
Ab einem Wert von 1.000 Euro sollen Krypto-Zahlungen künftig meldepflichtig werden - so plant es die Bundesregierung als Mittel im Kampf gegen Geldwäsche und Terrosismusfinanzierung. Oppositionspolitiker Frank Schäffler befürchtet, dass Wallet-Anbieter und Verwahrer ins Ausland abwandern.
Die Anstrengungen der Bundesregierung, Geldwäsche effizienter zu bekämpfen, haben konkrete Folgen für die Krypto-Branche. So sollen künftig Krypto-Transaktionen, die ein Volumen von 1.000 Euro überschreiten, meldepflichtig werden. Das geht aus einer Kleinen Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor, die FinanzBusiness vorliegt.
Derzeit sei eine "Anpassung der Wertobergrenzen für gelegentliche Kryptowertetransfers nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 GwG an die Empfehlungen der Financial Action Task Force mit dem am 10. Februar 2021 von der Bundesregierung beschlossenen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz vorgesehen", schreibt Sarah Ryglewski, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, in ihrer Antwort an den FDP-Abgeordneten.
Darüber hinaus sei das Thema Kryptoassets Gegenstand intensiver Beratungen auf der Ebene der Financial Action Task Force sowie in den Gremien der Europäischen Union. Von dort wird zu Beginn des zweiten Quartals 2021 auch ein Gesetzesvorschlag der Kommission für die Geldwäscheprävention erwartet, der auch Vorschläge für Maßnahmen zur Eindämmung der Nutzung von Kryptoassets bei der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche enthalten wird.
Ihren vorauseilenden Schritt begründet die Bundesregierung nun mit Verdachtsfällen, in denen als Spenden getarnte Krypto-Transaktionen zur Terrorismusfinanzierungen in Syrien genutzt wurden. Konkrete Daten, inwieweit Kryptowährungen zur Terrorismusfinanzierung oder in Verbindung mit Geldwäsche genutzt wurden, lieferte die Bundesregierung in dem Antwortschreiben allerdings nicht.
Vertreibung der Krypto-Szene ins Ausland
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, das Mitte April zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag ansteht, definiert einen Schwellenwert für „die Übertragung von Kryptowerten, die zum Zeitpunkt der Übertragung einem Gegenwert von 1.000 Euro oder mehr entspricht“. Ab das sollen die Sorgfaltspflichten im Geldwäschegesetz greifen.
"Die Regierung will die Anonymität von Kryptozahlungen einschränken. Das wird ihr nicht gelingen, sondern Wallet-Anbieter und Verwahrer nur ins Ausland vertreiben", kommentiert FDP-Finanzexperte Frank Schäffler das Vorhaben.
Rechtsunsicherheit werde die Folge sein. Den Kampf gegen die Kryptowährungen sieht Schäffler als "Teil der finanziellen Repression dieser Bundesregierung." Erst vor einem Jahr wurde die Anonymität von Goldgeschäften auf 2.000 Euro reduziert. "Bei Kryptoassets geht die Regierung jetzt sogar darüber hinaus", so Schäffler.
Der Bundestagsabgeordnete hatte sich bereits zuvor für eine klarere Linie der Bundesregierung bei der Regulierung von Kryptowerten ausgesprochen.
Zum Jahreswechsel 2020 hat die Bundesregierung als erste Regulierungsmaßnahme Blockchain, Bitcoin und Token unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt. Seitdem steigt bei Banken das Interesse am Kryptoverwahrgeschäft. Die auf Kryptowährung spezialisierte Neobank Bitwala vermeldete in der vergangenen Woche sogar, im Januar erstmals operativen Gewinn gemacht zu haben.
Richtig ist aber auch, das Deutschland in Sachen Geldwäsche Nachholbedarf hat. Zuletzt hatte die EU-Kommission die Bundesrepublik sogar für eine zu nachlässige Umsetzung europäischer Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung gerügt.
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