Phishing-Betrug: Gericht nimmt Finanzinstitut in Schutz

Fast 50.000 Euro hat ein Bankkunde auf eine Phishing-Mail hin einem Betrüger überwiesen. Das Geld bekommt er nicht zurück, entschied jetzt ein Gericht. Doch der Streit geht in die nächste Runde.
"Folgen Sie dem Link in der SMS zur Sparkasse": Ein Bankkunde unterliegt im Streit um Phishing-Betrug vor Gericht. | Foto: picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke
"Folgen Sie dem Link in der SMS zur Sparkasse": Ein Bankkunde unterliegt im Streit um Phishing-Betrug vor Gericht. | Foto: picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke

Selbst schuld, er hätte es besser wissen müssen. So in etwa lässt sich das Urteil zusammenfassen, das das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Streit zwischen einem Bankkunden und seinem Finanzinstitut gefällt hat und das jetzt veröffentlicht wurde (Az. 3 U 3/23). Oder anders ausgedrückt: Der Mann hat grob fahrlässig gehandelt, als er während eines Phishing-Angriffs eine Überweisung freigegeben hat. Die Bank haftet deshalb nicht und muss den Betrag - immerhin fast 50.000 Euro - auch nicht erstatten. Doch das letzte Wort ist nicht gesprochen, der geprellte Bankkunde hat den Bundesgerichtshof (BGH) angerufen.

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