Bankenaufsichtsbehörde will härtere ESG-Vorschriften für die Institute

Vor allem die großen Geldinstitute sollen in die Pflicht genommen werden. Was nicht heißt, dass die kleineren sich zurücklehnen können.
Das Kohlekraftwerk Bergheim-Niederaußem. | Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
Das Kohlekraftwerk Bergheim-Niederaußem. | Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Die ESG-Pflichten für die Geldhäusser werden zunehmend umfangreicher. Jetzt hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA/ Sitz: Paris) neue Vorschläge unterbreitet, die zwar (noch) keine Rechtskraft besitzen, aber sowohl von den beiden Aufsichten auf europäischer Ebene (der EZB) als auch nationaler Ebene (der BaFin) umgesetzt werden dürften. 

Der Fokus steht dabei eindeutig auf Umweltrisken (E für Environment), berücksichtigt werden aber auch soziale Aspekte (S für Social) sowie Prinzipien der guten Unternehmensführung (G für Governance).

Eigene Risiko-Szenarien entwerfen

Die Institute sollen dazu angehalten werden, mehr und konkretere Daten von ihren Kunden über deren Geschäftsmodelle zu erfragen. Die Antworten sollen sie ESG-risikotechnisch bewerten. Darüber hinaus sollen sie eigene Risiko-Szenarien entwerfen und anschließend analysieren. Wobei nicht nur solche Risiken im Blick stehen sollen, die sich aus der Umweltbelastung und dem Klimawandel selbst ergeben (also nicht-intendierte Folgen), sondern auch solche, die sich aus dem Übergang von einem umweltschädlichen hin zu einem umweltschonenden Wirtschaften ergeben (also intendierte Folgen). 

Der sich an kleinere Institute - vor allem auch an Sparkassen und Genobanken - wendende Forderungskatalog fällt insgesamt deutlich weniger umfangreich aus. Die ”Kleinen” müssen auch seltener, das heißt in größeren Zeitabständen, Bericht erstatten. 

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