Datenschützer fordern Vertraulichkeits-Schwelle bei digitalem Euro

Zudem soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Europäische Zentralbank und Zahlungsdienstleister klarer definiert werden.
Kommt der digitale Euro? (Symbolbild) | Foto: picture alliance / CHROMORANGE | CHROMORANGE
Kommt der digitale Euro? (Symbolbild) | Foto: picture alliance / CHROMORANGE | CHROMORANGE
Reuters

Die europäischen Datenschützer verlangen einen größeren Schutz der Privatsphäre im rechtlichen Rahmenwerk für einen künftigen digitalen Euro. Nur notwendige personenbezogene Daten sollten bei der Nutzung des digitalen Euro verarbeitet werden.

Das forderten der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) - das ist die EU-Datenschutzbehörde - sowie der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) jetzt in Brüssel in einer gemeinsamen Stellungnahme. Eine übermäßige Zentralisierung dieser Daten durch die Europäische Zentralbank (EZB) oder die nationalen Euro-Notenbanken müsse vermieden werden. 

Recht auf Privatsphäre betont

”In unserer gemeinsamen Stellungnahme schlagen wir weitere Verbesserungen vor, um sicherzustellen, dass die Rechte auf Privatsphäre und auf Schutz personenbezogener Daten wirksam gewahrt werden”, erklärte der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski.

Die EU-Kommission hatte im Juni ihren Gesetzesvorschlag für einen digitalen Euro vorgelegt. Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen den Kommissionsvorschlägen noch zustimmen. Änderungen sind daher wahrscheinlich. Die EU-Kommission geht davon aus, dass ein digitaler Euro frühestens im Jahr 2028 in Umlauf gebracht werden könnte.

Rolle von Zahlungsdienstleistern klarer definieren

Nach Ansicht der Datenschützer ist unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EZB und Zahlungsdienstleister im Gesetzesvorschlag der Kommission nicht klar definiert. Auch müssten die Rollen von EZB, nationalen Notenbanken und Zahlungsdienstleistern in diesem Zusammenhang geklärt werden. 

Die Datenschützer empfahlen zudem die Einführung einer ”Vertraulichkeits-Schwelle”. Unter dieser Schwelle sollten Transaktionen mit geringem Wert nicht zu Zwecken der Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung verfolgt werden. Auch müssten die Datenschutz-Verantwortlichkeiten von EZB und Zahlungsdienstleistern noch stärker geklärt werden.

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