Gericht kippt "Pauschalaufwand" bei vorzeitiger Kreditrückzahlung
Eine Bank darf ihrem Kunden nicht ohne weiteres 300 Euro als ”Institutsaufwand” in die Vorfälligkeitsentschädigung einrechnen. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main jetzt mit nicht anfechtbarem Urteil entschieden (Az. 17 U 214/22). Vor knapp einem Jahr hat sich das Gericht schon einmal mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung befasst und schon damals eine Bankgebühr gekippt.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag
Erhalten Sie einen kostenfreien Zugang für 7 Tage. Es wird keine Kreditkarte benötigt und Ihr Probezugang endet automatisch nach Ablauf des Probezeitraums.