Gericht kippt "Pauschalaufwand" bei vorzeitiger Kreditrückzahlung

Eine Bank darf laut einem Gerichtsurteil keinen pauschalen ”Institutsaufwand” erheben, wenn ein Kunde sein Immobiliendarlehen vorzeitig zurückführt. Unter einer Bedingung ist das aber doch möglich.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit einer Bank-Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung befasst. | Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / Schmitt
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich mit einer Bank-Klausel zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung befasst. | Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / Schmitt

Eine Bank darf ihrem Kunden nicht ohne weiteres 300 Euro als ”Institutsaufwand” in die Vorfälligkeitsentschädigung einrechnen. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main jetzt mit nicht anfechtbarem Urteil entschieden (Az. 17 U 214/22). Vor knapp einem Jahr hat sich das Gericht schon einmal mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung befasst und schon damals eine Bankgebühr gekippt.

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