BayernLB verlängert Homeoffice-Regelungen aus der Pandemiezeit
Die BayernLB hat ihre Regelungen zum Homeoffice, die in der Pandemiezeit erlassen wurden, verlängert. Eigentlich wäre die Dienstvereinbarung Ende 2023 ausgelaufen, eine vorzeitige Verlängerung gilt nun schon ab dem 1. Oktober.
Entsprechende Informationen der Nachrichtenagentur Bloomberg bestätigte ein Sprecher des Münchener Instituts auf Anfrage von FinanzBusiness.
Klarstellungen zur Anwesenheit
Die Beschäftigten können demnach bis zu fünf Tage in der Woche von zu Hause aus oder im Büro arbeiten. Hier gilt formell eine Gleichstellung. Es gibt jedoch Klarstellungen zur Anwesenheit.
So kann die BayernLB die Arbeit in der Bank aufgrund betrieblicher Erfordernisse anordnen, heißt es in der neuen Dienstvereinbarung. Das können Team-, Abteilungs- und Projektbesprechungen sein. Der regelmäßige Austausch zu fachlichen Themen mit bestimmten Kollegen “in Vor-Ort-Treffen zählt ausdrücklich als betrieblicher Belang”, wie es heißt.
Anwesenheit bei Personalgesprächen und Workshops
Weitere Beispiele sind Präsenztermine mit Kunden oder Vorgesetzten, etwa für Personalgespräche sowie Workshops. Allerdings muss die BayernLB die Arbeit in der Bank in der Regel mit einer Frist von drei Arbeitstagen ankündigen, es sei denn, es handelt sich um regelmäßige Besprechungen.
Bei streikbedingten Schließungen von Kindertagesstätten oder dringenden Handwerkerterminen solle allerdings eine Teilnahme per Videokonferenz oder Telefon ermöglicht werden.
20 Tage Workation möglich
Bei der BayernLB dürfen bis zu 20 Homeoffice-Tage im Jahr auch in ausgewählten Ländern verbracht werden. Mit dem Workation-Angebot will sich die Bank als Arbeitgeber attraktiver machen.
Derzeit liegt die Präsenzquote bei der BayernLB an Montagen und Freitagen bei etwa 20 Prozent, an den übrigen Tagen bei rund 40 bis 50 Prozent.