Gericht verdonnert Saalesparkasse zur Nachzahlung an Prämiensparende

Die Sparkasse aus Halle hat die Zinsen ihrer Prämiensparverträge falsch berechnet. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden und dabei auch gleich festgelegt, welche Berechnungsmethode die richtige ist. 
Geldscheine | Foto: picture alliance / pressefoto_korb | Micha Korb
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Die Saalesparkasse muss Zinsen für ihre Prämiensparverträge nachträglich anpassen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg in einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) entschieden. 

Die Sparkasse mit Sitz in Halle an der Saale hatte zwischen 1993 und 2006 Prämiensparverträge zur Altersvorsorge vertrieben und ihrer Kundschaft dabei nach Auffassung des Verbraucherschutzverbands zu wenig Zinsen gezahlt. Eine Musterfeststellungsklage, der sich nach Angaben des VZBV gut 800 Sparerinnen und Sparer angeschlossen haben, war nun teilweise erfolgreich.

Saalesparkasse muss nachzahlen

In seinem Urteil hat das OLG Naumburg die Saalesparkasse dazu verpflichtet, die Zinsen für die Sparverträge anzupassen, und zwar auf der Grundlage der Zinsreihe der Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit acht- bis 15-jähriger Restlaufzeit. Dies habe ”unter Wahrung des relativen Zinsabstandes monatlich und ohne Berücksichtigung einer Zinsschwelle” zu erfolgen, teilt das Gericht mit. Für die Zinsberechnung hatte das OLG ein Sachverständigengutachten eingeholt.

OLG Naumburg verdonnert weitere Sparkassen zur Neuberechnung von Zinsen

Es ist das erste Mal, dass ein Gericht in einem Massenverfahren festgelegt hat, wie eine Sparkasse die Zinsen für die Prämiensparverträge richtigerweise hätte berechnen müssen. Nach Einschätzung des VZBV könnte dies Signalwirkung für andere Verfahren haben. Bundesweit laufen derzeit insgesamt 17 Musterklagen im Zusammenhang mit Prämiensparverträgen.

Im Namen des Volkes

VZBV hatte mehr gefordert

Der Verbraucherschutzverband räumt ein, dass das Ergebnis hinter seinen Forderungen zurückgeblieben ist. Trotzdem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher ”teilweise Nachzahlungen von mehreren tausend Euro” erwarten, erklärt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des VZBV.

Bei der Saalesparkasse hat man der Urteilsverkündung ”mit Gelassenheit” entgegengesehen. Dies verbreitete die Sparkasse am Tag des Verkündungstermins vorab in einer Pressemitteilung. Man begrüße, dass ”mehr Klarheit zur nachträglichen Zinsberechnung” geschaffen werde. Eine Anfrage von FinanzBusiness, wie hoch die Nachzahlungen ausfallen werden und wie viele Kundinnen und Kunden einen Anspruch darauf haben, ließ die Saalesparkasse zunächst unbeantwortet.

Das letzte Wort könnte der Bundesgerichtshof haben

Dass sie ihre Zinsnachzahlung zügig erhalten werden, können Betroffene aber nicht erwarten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und sowohl der VZBV als auch die Sparkasse haben schon angekündigt, die Revision zum Bundesgerichtshof zu prüfen, sobald die Urteilsgründe vorliegen.

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