BGH verhandelt im Oktober über Streit um Prämiensparverträge

Die Verbraucherzentrale Sachsen rechnet mit einer richtungsweisenden Entscheidung der Musterfeststellungsklage und erwartet Nachzahlungen für die Prämiensparer.
Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen | Foto: Verbraucherzentrale Sachsen
Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen | Foto: Verbraucherzentrale Sachsen

Am 6. Oktober 2021 um 11 Uhr findet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verhandlung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig statt, wie aus einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen hervorgeht.

Damit habe das lange Warten auf einen Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof im Streit um Prämiensparverträge ein Ende.

Dieser ersten der mittlerweile sechs eingereichten Musterklagen gegen sächsische Sparkassen hatten sich im Juni 2019 nach monatelangen Verhandlungen rund 1300 Sparer angeschlossen. Die Verbraucherzentrale Sachsen geht davon aus, dass in den Verträgen "Prämiensparen flexibel" über viele Jahre die Zinsen zum Nachteil der Sparer angepasst wurden. Im Schnitt steht den Betroffenen nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen eine Summe von 3400 Euro als Nachzahlung zu.

Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam

In erster Instanz hatte das Oberlandesgericht Dresden (OLG) im April 2020 entschieden, dass die betroffenen Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam und mögliche Nachzahlungsansprüche noch nicht verjährt wären. Wie hoch die Nachzahlung ausfallen soll, legten die OLG-Richter jedoch nicht fest.

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Richtungsweisendes Urteil

"Das Urteil der letzten Instanz ist nicht nur für die betroffenen Kunden der Sparkasse Leipzig im Marathon-Streit um die Zinsanpassung relevant. Es wird richtungsweisend für die gesamte Branche und für alle weiteren laufenden Musterfeststellungsklagen, Individualklagen sowie für alle, die sich noch keiner Klage anschließen konnten oder gar im Moment mit ihrer Sparkasse verhandeln", erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte im Dezember Verbrauchern empfohlen, ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprüfen.

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