BaFin ruft zu Überprüfung von Prämiensparverträgen auf

Viele ältere Verträge enthalten mittlerweile unwirksame Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten.
BaFin Vizepräsidentin Elisabeth Roegele | Foto: Bernd Roselieb / BaFin
BaFin Vizepräsidentin Elisabeth Roegele | Foto: Bernd Roselieb / BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt Verbrauchern, ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprüfen. Dies teilte sie am Mittwoch mit.

Viele ältere Verträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, mit denen Kreditinstitute die zugesicherte Verzinsung einseitig abändern könnten. Die BaFin weist darauf hin, dass diese Klauseln laut Bundesgerichtshof (BGH) seit 2004 unwirksam sind.

"Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag ganz konkret enthält", sagte BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele laut der Mitteilung. Betroffen seien insbesondere langfristig variabel verzinste Sparverträge aus 2004 und früher.

Runder Tisch lieferte keine Lösung

Bereits im Februar hatte die Behörde die Banken aufgefordert, auf die betroffenen langjährigen Kunden zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten. Ein Runder Tisch, den die BaFin zum Thema Prämiensparen Ende November unter anderem mit den Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen einberufen hatte, habe leider keine kundengerechten Lösungen gebracht, heißt es.

BaFin prüft "verwaltungsrechtliche Optionen"

Die BaFin prüfe nun konkrete verwaltungsrechtliche Optionen, mit denen das Ziel ausreichender Kundeninformation erreicht werden kann. Den Sparern rät Roegele, sich bei Fragen zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche oder zur Unterbrechung etwaiger Verjährungsfristen bei Bedarf an eine Verbraucherzentrale oder auch einen Rechtsanwalt zu wenden.

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