Andreas Tilp - Anwalt der Aktionäre

Er war "Mr. KapMuG". Wie kein anderer stand Andreas Tilp für eine neue Form des Anlegerschutzes. Nun ist der "Anwalt der Aktionäre", der den Kleinanleger genauso vertrat wie große Investmentfonds, mit 58 Jahren tödlich verunglückt. Ein Nachruf.
Andreas Tilp | Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner
Andreas Tilp | Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Am Gründonnerstag ist der bekannte Anlegeranwalt Andreas Tilp auf einer Radtour tödlich verunglückt. Er wurde 58 Jahre alt und hinterlässt seine Ehefrau und drei Kinder.

In der Wirtschaftswelt wird er in Erinnerung bleiben, weil er auf den Plan trat, wenn Kleinanleger geprellt wurden. Tilp hat nicht nur eine der ungewöhnlichsten Kanzleien im deutschen Markt aufgebaut - sondern auch ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben.

Denn wie kein anderer stand der Jurist aus der baden-württembergischen Gemeinde Kirchentellinsfurt für das Thema Anlegerschutz. Und für ein Gesetz, dessen Name zwar nur schwer über die Zunge rollt, dessen Wirkung auf die deutsche Rechtssprechung aber nicht zu unterschätzen ist: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - kurz KapMuG.

"Mr. KapMuG"´s erster Fall

Das Gesetz hatte die Politik eigens geschaffen als Gerichte im Jahr 2005 unter einer Klagewelle von Telekom-Aktionären zu ersticken drohten, die Schadensersatz wegen Fehlern im Börsenprospekt forderten.

Es war Tilp, der in dem ersten Verfahren nach dem neuen Gesetz einen Telekom-Anleger vertrat - ohne anfangs ein großer Fan des neuen Rechtskonstrukts zu sein, das er selbst stets als "Schnellschussgesetzgebung" bezeichnete. Als Sachverständiger im Bundestag hatte er später aber auch Einfluss auf dessen Reform.

Denn über den Telekom-Fall avancierte Tilp zum Pionier des KapMuG - und setzte seine Erfahrung daraufhin immer wieder in ähnlichen Prozessen ein. So war er auch beim 2010 begonnenen Musterverfahren gegen die Hypo Real Estate (HRE) wegen Bilanzmanipulation und Prospekthaftung für den Musterkläger aktiv.

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Er legte sich mit den Großen an

In diesen Fällen kultivierte Tilp das Prinzip, viele Kläger in einer Frage hinter sich zu versammeln - und so auch den Druck auf den Gegner zu erhöhen. Das brachte ihm aufseiten seiner Opponenten den Ruf des "Sammelklägers" nach amerikanischen Vorbild ein, obwohl es in Deutschland gar keine Kollektivklagen in dieser Form gibt.

Tilp selbst sprach seinerseits stets von der "Schädigerindustrie" gegen die er ins Feld zog - egal ob diese nun Telekom, HRE oder VW hieß.

Hartnäckig schwäbelnd vor Gericht

Wer ihn vor Gericht erlebt, sah einen äußerlich gemütlich-ruhigen Mann - der im besten Schwäbisch gehörig laut werden konnte, wenn er sich hartnäckig in seine juristische Materie vertieft hatte.

Einen Namen machte sich Tilp auch mit einer Reihe von Klagen, die er vor den Bundesgerichtshof brachte - und somit Grundsatzurteile erstritten hat. So ist es sein Verdienst, dass Banken heute  "anleger- und objektgerecht" beraten müssen und gezwungen sind, Rückvergütungen für den Verkauf von Produkten, die sogenannten "Kickbacks", offenzulegen.

Ein geschickter Geschäftsmann

Sein besonderes Verdienst liegt auch darin, als einer der ersten in Deutschland den Beruf des Anlegeranwalts neu definiert zu haben – motiviert dadurch, dass er selbst als Student Lehrgeld bei Aktiengeschäften zahlen musste, die schief gingen. 

So avancierte Tilp zum "Anwalt des kleinen Mannes" - obwohl er auch ganz Große vertrat. Er klagte für die Oma von nebenan genauso wie für große internationale Pensions- und Hedgefonds.

Denn der Schwabe war auch ein geschickter Geschäftsmann. Von anderen Anlegerklägern, hob er sich ab, indem er es verstanden hat, seine Kanzlei schon früh für die aktuellen Entwicklungen auf dem Beratermarkt zu öffnen. So arbeitete er in seinen großen Fällen oft mit Prozessfinanzierern und US-Kanzleien zusammen.

Bereits 2004, zehn Jahre nach Kanzleieröffnung, gründete er die Tilp PLLC in New York und stellte sich so international auf, was vor allem die institutionellen Investoren anlocken sollte. Auch so schaffte es Tilp, die "Massenklagen" in Deutschland auf eine größere Ebene zu heben.

Letzter prominenter Fall: Wirecard

Dass Klappern für den engagierten Kapitalanlegervertreter ebenfalls zum Handwerk gehört, belegen die zahllosen Interviews in denen Tilp Kleinanleger gegen die großen Gegner mobilisierte - etwa wenn es im Fall Dieselgate für die Musterklägerin Deka gegen den Autobauer VW ging oder aktuell als Vertreter von rund 70.000 Wirecard-Aktionären, für die er gegen die Wirtschaftsprüfer von EY und auch gegen die BaFin ins Feld ziehen wollte.

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Die Kanzlei, die seinen Namen trägt, kündigte bereits an, die Geschäfte in seinem Sinne fortführen zu wollen. Seine Kollegen haben noch viel zu tun - derzeit vor allem bei neuen Fällen rund um Insolvenzen, ob nun in Sachen Greensill, Wirecard oder den MCE Schiffsfonds.

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