BaFin stellt Entschädigungsfall bei Greensill Bank fest

Institut ist nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen, so die Finanzaufsicht.
BaFin-Gebäude, Dienstsitz Bonn. | Foto: BaFin
BaFin-Gebäude, Dienstsitz Bonn. | Foto: BaFin

(Aktualisiert: weitere Details)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Falle der Bremer Greensill Bank förmlich den Entschädigungsfall festgestellt.

"Das Institut war nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen", heißt es in der Mitteilung.

Über die Höhe der Kundeneinlagen machte die BaFin keine Angaben. Informationen von FinanzBusiness zufolge soll es sich aber um rund 3 Mrd. Euro handeln. Zu einem Drittel Einlagen von Privatanlegern, zu zwei Dritteln von institutionellen Anlegern.

Höhere Absicherung

Da die Greensill Bank Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds (EsF) des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ist, werden Anleger auch über den gesetzlichen Betrag von 100.000 Euro je Kunde entschädigt. Die Haftungsobergrenze liegt im Fall der Greensill Bank bei knapp 75 Mio. Euro pro Kunde, 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals.

Nicht entschädigt werden laut den BdB-Statuten aber andere Banken oder auch Gebietskörperschaften, etwa Kommunen. Auch sie hatten bei der 1927 gegründeten Bremer Privatbank Geld angelegt.

Kommunen suchen den Schulterschluss im Greensill-Debakel

Der BdB hatte angekündigt, die Entschädigungen an Greensill-Kunden innerhalb von sieben Werktagen auszuzahlen.

Bankenverband betont ausreichende finanzielle Ausstattung zur Entschädigung von Greensill-Kunden 

Der letzte Fall, in dem Anleger entschädigt werden mussten, war die Dero Bank. Der Entschädigungsfall war am 14. März 2018 festgestellt worden.

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