BaFin-Mitarbeiter haben mit Aktien und Derivaten des skandalbehafteten Finanzdienstleisters gehandelt - nachdem Manipulationsvorwürfe gegen Grenke bekannt wurden. So steht es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das FinanzBusiness vorliegt.
Mitarbeiter der BaFin haben mit Aktien und Derivaten des Finanzdienstleisters Grenke gehandelt - und das wohl auch, nachdem von einem Shortseller Vorwürfe gegen das Leasingunternehmen erhoben wurden. Dies geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Danyal Bayaz hervor, die FinanzBusiness vorliegt. Das Wirtschaftsmagazin Capital hatte als erstes darüber berichtet.
Drei BaFin-Mitarbeiter handelten mit Grenke-Papieren
So wurden in den Jahren 2018 und 2019 keine Mitarbeitergeschäfte mit Bezug zur Grenke AG durch BaFin-Beschäftigte angezeigt. Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. September 2020 waren es dann laut BMF-Schreiben zwölf Geschäfte mit Bezug zur Grenke AG durch insgesamt drei Beschäftigte der BaFin.
Ein pikantes Detail: Ein Mitarbeiter der Abteilung WA2 soll im September acht Geschäfte mit unterschiedlichen Laufzeiten gemeldet haben. Die beiden Derivate auf Grenke wurden jeweils am 17. September aufgelegt - und somit nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe gegen Grenke.
"Wenn Mitarbeiter der Aufsicht mit Aktien eines Unternehmens handeln können, das gerade von der BaFin durchleuchtet wird, dann ist das widersinnig", kommentierte Grünen-Politiker Bayal. "Ein Interessenskonflikt bleibt ein Interessenskonflikt, auch wenn es nur um wenige Fälle geht." Es sei überfällig, dass nun die Regeln verschärft werden, damit in Zukunft nicht der leiseste Zweifel an der Integrität der Finanzaufsicht bestehe, so Bayal weiter.
Der Fall erinnert an den Bilanzskandal bei Wirecard: BaFin-Mitarbeiter hatten auch in diesem Fall mit Papieren des mittlerweile insolventen Bezahldienstleisters gehandelt. Die Handelsintensität nahm zu, als Vorwürfe öffentlich wurden. Als Konsequenz sollen nun die internen Regeln für den Aktienhandel verschärft werden.
Handel mit Papieren beaufsichtigter Unternehmen untersagt
Erst kürzlich hatte die BaFin ihren Mitarbeitern den Handel mit Papieren von Unternehmen die unter BaFin-Aufsicht stehen daher untersagt, wie das Handelsblatt berichtete. Darunter fielen alle Geschäfte mit Finanzinstrumenten, also Aktien, Anleihen und Derivaten von Unternehmen, die von der Bonner Behörde beaufsichtigt werden, hieß es weiter.
Interne Dienstanweisung Anfang Oktober bekräftigt
Eine BaFin-Sprecherin bestätigte FinanzBusiness, dass es eine "interne Richtlinie" dazu gebe, die in einer BaFin-internen Publikation Anfang Oktober nochmals betont wurde. Ein gesetzliches Verbot könne aber nur durch die demokratisch legitimierten Institutionen durchgesetzt werden.
Der Grenke-Konzern steht vollständig unter Aufsicht der BaFin. Zudem hatte die Aufsichtsbehörde gerade erst eine Sonderprüfung zu Grenke durch die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars eingeleitet.
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