Sparkasse wollte offenbar Spende an AfD verhindern - das Institut spricht von "Versehen"

Die Sparkasse Mittelfranken-Süd mit Sitz in Roth hat einem Kunden einen Brief zukommen lassen, nachdem dieser der Alternative für Deutschland (AfD) Geld überwiesen hatte.
Keinen Bock auf die AfD - das Bild stammt von einer Demo in Rostock | Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Keinen Bock auf die AfD - das Bild stammt von einer Demo in Rostock | Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner

Alles nur ein Versehen? Die Sparkasse Mittelfranken-Süd hat einem Kunden einen Brief zukommen lassen, nachdem dieser der Alternative für Deutschland (AfD) Geld überwiesen hatte. Darüber berichtete zunächst die rechts-konservative Wochenzeitung ”Junge Freiheit” (JF) - zahlreiche andere Medien griffen das Thema auf. 

Laut JF-Angaben schrieb die Sparkasse dem Kunden nach der Überweisung: ”Der Zahlungsempfänger hat eine rechtsextremistische Ausrichtung. Die Sparkasse Mittelfranken-Süd akzeptiert solche Zahlungen nicht. Stellen Sie bitte im eigenen Interesse solche Zahlungen ein.”

Sparkasse hat sich entschuldigt

Die Sparkasse bestätigte dem ”Bayerischen Rundfunk”, dass es eine Mitteilung an den Kunden gegeben habe. Diese beruhe ”auf einem menschlichen Versehen unsererseits”, sagte ein Sprecher der Sparkasse Mittelfranken-Süd dem Bericht zufolge. Für die Mitteilung habe sich das Kreditinstitut bereits bei dem Kunden entschuldigt.

Die Sparkasse betonte, dass sie ”allen gesellschaftlichen Gruppen und Personen, unabhängig von deren politischen Zielen, Zugang zu kreditwirtschaftlichen Leistungen” ermöglicht. Anderes gelte nur für Organisationen, deren Verfassungswidrigkeit rechtskräftig festgestellt wurde. Zahlungen an die AfD seien daher möglich, so Wenning.

Auf weitere Nachfragen des BR ging die Sparkasse nicht ein. Die ”Junge Freiheit” berichtete, der Kunde habe zuvor mehrere hundert Euro an die Bundesgeschäftsstelle der AfD gespendet. 

Das Dilemma der ”Öffentlich-Rechtlichen”

Auch den Bundesverband der Sparkassen, DSGV, treibt das Erstarken rechtpopulistischer Bewegungen um. Allerdings sind die Geldinstitute verpflichtet, etwa für die Kreis- und Ortsverbände der AfD Konten zu führen. In einem Gespräch mit Journalisten in Frankfurt wies DSGV-Chef Ulrich Reuter unlängst auf die entsprechende Rechtsprechung hin - vor dem Hintergrund des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Sparkassen. 

”Vor Jahren schon mussten wir uns von der Rechtsprechung belehren lassen, dass wir keine Kontoeröffnung von Parteien, die demokratisch legitimiert sind, zurückweisen dürfen, weil wir einen öffentlich-rechtlichen Auftrag haben“, sagte Reuter.

Reuter sagte das nur zähneknirschend, denn er hatte sich unlängst sehr deutlich in öffentlichen Äußerungen gegen die Rechtspopulisten positioniert. In Frankfurt sagte er: ”Wir können es nicht ausschließen, dass wir extremistischen Parteien zumindest ein Konto zugänglich machen müssen, wir müssen aber weder freundlich sein noch einen guten Service bieten.”

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