Bundesfinanzhof stellt Entscheidung zu Cum-Ex für 2021 in Aussicht

Im seinem Jahresbericht 2020 macht der Bundesfinanzhof Hoffnung auf ein baldiges Urteil im Cum-Ex-Prozess.
Der Bundesfinanzhof | Foto: Daniel Schvarcz
Der Bundesfinanzhof | Foto: Daniel Schvarcz

"Vielleicht schafft es das anhängige Verfahren zur steuer-rechtlichen Bewertung sogenannter Cum-Ex-Aktiengeschäfte ebenfalls noch auf die diesjährige Agenda des Bundesfinanzhofs", schreibt Deutschlands höchste Instanz in Steuerfragen in ihrem Jahresbericht für 2020. Ganz sicher ist man sich aber nicht, ob der dort anhängige Fall es nun endlich bis zur Verhandlung schaffen wird.

Dabei wäre es für die Bewertung der Cum-Ex-Geschäfte ein entscheidender Richterspruch, wenn der Bundesfinanzhof ein Urteil von Benno Scharpenberg, Präsident des Finanzgerichts in Köln, bestätigen würde.

Der hatte im Juli 2019 die Geschäfte zwischen Händlern, Banken, Fonds und Anwälten in seinem Richterspruch als "kriminelles Glanzstück" bezeichnet, das nur durch die intimen Kenntnisse aller Beteiligten überhaupt möglich gewesen sei.

Dem Fiskus entstand durch die mittlerweile als strafbar betrachteten Geschäfte ein Schaden in Milliardenhöhe. In Deutschland ermitteln verschiedene Staatsanwaltschaften wegen des Cum-Ex-Skandals.

Nun steht noch eine neue steuerrechtliche Bewertung des Bundesfinanzhofs aus. Der Aktienkäufer werde bei einem außerbörslichen Leerverkauf nicht bereits durch Abschluss des Kaufvertrags wirtschaftlicher Eigentümer der ihm später zu liefernden Aktien urteilte das Kölner Finanzgericht 2019. Er habe daher keinen Anspruch darauf, dass ihm die Kapitalertragsteuer angerechnet werden, die hinsichtlich der Dividende einbehalten und abgeführt wurde.

US-Fonds klagt - mit Geld der Cum-Ex-Industrie

Das sieht der klagende US-Fonds KK Law Firm Retirement Plan Trust anders: Das Geschäft legal gewesen sei und die entsprechende Erstattung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27 Millionen Euro stehe ihr zu. Er fordert die Revision des Kölner Urteils. Laut Presseberichten soll der Treuhänder von KK Law, einen US-Anwalt, mit den zentralen Initiatoren der Cum-Ex-Gestaltungen eng zusammengearbeitet haben. Der Prozess soll daher auch durch maßgebliche Akteure des Systems Cum-Ex finanziert worden sein.

Nun wird also der Bundesfinanzhof klären müssen, ob Scharpenberg recht behalt (Aktenzeichen: I R 22 / 20). "Der Bundesfinanzhof wird insbesondere zu klären haben, wem die gehandelten Aktien steuerlich zuzurechnen waren", beschreibt der BFH selbst in seinem Jahresbericht die Kernfrage des Verfahrens.

Besetzungsstreit am BFH

Dass der Fall immer noch nicht entschieden ist, hat viel mit dem Personalmangel am Bundesfinanzhof zu tun. Denn in München fehlten bislang vier der elf Vorsitzenden Richter - inklusive Präsident und Vizepräsident. Und das obwohl der Richterwahlausschuss in Berlin Anfang Oktober eine Richterin und drei Richter als Nachfolger der pensionierten Stelleninhaber gewählt hatte.

Um die Auswahl der neuen Richter hatte es politisches Gezerre gegeben, Teile der Richterschaft kritisierten, es sollten Kandidaten gewählt werden, die eher politisch geprägte Karrieren vorzuweisen hätten.

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