
Im Cum-Ex-Komplex hat die 12. große Strafkammer des Landgerichts Bonn eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Köln zur Hauptverhandlung zugelassen. Dabei handelt es sich um den Prozess gegen den bekannten deutschen Steuerrechtsanwalt Hanno Berger.
Zeitgleich hat die Kammer ”sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Haftbefehle gegen den im Ausland lebenden Angeklagten erlassen”, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Die Fahndungsmaßnahmen zu seiner Ergreifung werden vom Bundeskriminalamt koordiniert.
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