Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen FT-Journalisten in Zusammenhang mit Wirecard ein

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Shortseller laufen aber weiter.

Im Hinblick auf die Ermittlungen in Zusammenhang mit dem mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard AG hat die Staatsanwaltschaft München die BaFin am 3. September 2020 darüber informiert, dass sie beabsichtigt, die Marktmanipulationsverfahren gegen die Beschuldigten Dan McCrum und Stefania Palma nach § 170 II StPO in Bezug auf die Shortattacke im Januar 2019 einzustellen. Das teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am späten Donnerstag (3. September) mit.

Keine hinreichenden Anhaltspunkte

Laut Staatsanwaltschaft München, die sich ebenfalls äußerte, war das Ermittlungsverfahren einzustellen, da sich nach den bisherigen Ermittlungen keine hinreichenden Anhaltspunkte haben feststellen lassen, die die von der BaFin aufgeworfenen Verdachtsmomente hätten stützen können. Die BaFin habe der Staatsanwaltschaft dazu am 3. September mitgeteilt, dass die Behörde hiergegen keine Einwände erhebe.

Ermittlungen gegen Shortseller laufen weiter

Mit Blick auf die Ermittlungen gegen mögliche Shortseller hält die Staatsanwaltschaft München fest, dass die weiteren Ermittlungsergebnisse darauf hindeuten, dass "gegebenenfalls weitere Personen, die sich im Umfeld der Beschuldigten befanden oder vom Erscheinen der Berichte wussten, die entsprechenden Informationen weitergegeben haben. Die Ermittlungen gegen mögliche Shortseller werden fortgeführt."


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