
Dass das Bundesverfassungsgericht die Politik in Berlin und Brüssel vor eine knifflige Aufgabe gestellt hat, war schon kurz nach dem Urteil am 5. Mai klar. Seitdem wird hinter den Kulissen darüber diskutiert, wie die von den deutschen Verfassungsrichtern geforderte Prüfung der Verhältnismäßigkeit des EZB-Anleihekaufprogramms bewerkstelligt werden kann, ohne die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) zu beschädigen.
Die Karlsruher Richter haben dafür ein Ultimatum gesetzt: Gelingt es nicht, die Anforderungen des Urteils zu erfüllen, darf sich die Bundesbank drei Monate nach dem Richterspruch nicht mehr an dem Anleihekaufprogramm beteiligen.
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