Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Sonderbeauftragten für die Umweltbank bestellt. ”Er soll überwachen, dass das Institut eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellt”, teilte die Bonner Behörde mit.
Außerdem müsse die Bank ”unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um bestimmte Verhaltens- und Organisationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG, 11. Abschnitt) einzuhalten. Hier hat das Institut Defizite.”
Im Juni erster Rüffel
Bereits im vergangenen Juni habe die BaFin angeordnet, dass das Institut seine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen müsse.
Eine Sonderprüfung im Jahr 2022 hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation ”nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war”. Es ging demnach um Prozesse des Kreditgeschäfts und die interne Revision.
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Im Wertpapiergeschäft wiederum sei ”eine permanente, wirksame und unabhängige Compliance-Funktion” von großer Bedeutung, so die Aufsicht.
Redlicher Umgang mit Informationen
Die Verhaltenspflichten betreffen laut BaFin den Umgang der Banken mit ihren Kunden. So müssten beispielsweise alle Informationen, die Banken ihren Kunden zugänglich machten, redlich und eindeutig sein und dürften ”nicht in die Irre führen”. Dies betreffe auch die Werbung der Banken. Zudem dürfen Banken nur unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen – das sind Zahlungen Dritter an die Bank – annehmen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen müssten die Banken ordnungsgemäß dokumentieren.
Die Umweltbank hat einen neuen Vorstandssprecher
”Der Sonderbeauftragte überwacht, ob das Institut bei der Umsetzung der Maßnahmen Fortschritte macht, und berichtet hierüber an die BaFin.”