BaFin setzt KT Bank Sonderbeauftragten vor die Nase

Zuvor hatte eine Sonderprüfung ans Licht gebracht, dass das Institut die Vorgaben des Kreditwesengesetzes und des Geldwäschegesetzes nicht in allen geprüften Bereichen erfüllte.
Hauptstelle der KT Bank in Frankfurt. | Foto: picture alliance/EPA-EFE | MAURITZ ANTIN
Hauptstelle der KT Bank in Frankfurt. | Foto: picture alliance/EPA-EFE | MAURITZ ANTIN

Ärger von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die KT Bank muss ihre ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen - insbesondere für ihre Sicherungssysteme, die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern sollen. Damit das auch wirklich passiert, wird dem Institut ein von der Aufsicht bestellter Sonderbeauftragter in die Büros gesetzt.

Mängel im Kreditgeschäft und in der Geldwäscheprävention

Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Bank die für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) und Geldwäschegesetzes (GWG) nicht in allen geprüften Bereichen erfüllte. Insbesondere Mängel im Kreditgeschäft und in der Geldwäscheprävention traten zutage. 

Damit nicht genug: Zudem hat die BaFin angeordnet, dass die KT Bank zusätzliche Eigenmittel vorhalten muss, bis die organisatorischen Mängel beseitigt sind. Überdies wird das Institut zu einer Geldbuße in Höhe von 7.500 Euro verdonnert. Der Grund: Eine Leitungsperson des Instituts hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. 

Die KT Bank hatte laut Aufsicht immer wieder fehlerhafte Meldungen zur Risikotragfähigkeit eingereicht. ”Die Leitungsperson hätte diese fehlerhaften Abgaben durch erforderliche Aufsichtsmaßnahmen verhindern beziehungsweise wesentlich erschweren müssen”, heißt es wörtlich in einer Mitteilung.

Prinzipien des islamischen Bankwesens

Die KT Bank gibt es seit 2015 in Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt und ist ein Tochterunternehmen der Kuwaitisch-Türkischen Beteiligungsbank mit Sitz in Istanbul. Das Institut bietet Produkte und Dienstleistungen nach den Prinzipien des islamischen Bankwesens an.

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