DWS muss Millionenstrafe wegen Greenwashing in den USA zahlen

Neben der Strafe könnten noch weitere finanzielle Belastungen auf das Institut zukommen - sollten Anleger ihr eingezahltes Geld zurückfordern können. In Deutschland läuft das Verfahren noch.
Das Logo der DWS | Foto: RALPH ORLOWSKI/REUTERS / X00960
Das Logo der DWS | Foto: RALPH ORLOWSKI/REUTERS / X00960

Die US-Börsenaufsicht hat eine Strafzahlung in Höhe von 19 Mio. Dollar gegen den Vermögensverwalter DWS verhängt. Der Grund: DWS hatte mehrere Fondsprodukte als zu nachhaltig beworben.

”Dass sich vermeintlich nachhaltige Produkte besonders gut verkaufen lassen, wissen auch Vermögensverwalter wie die DWS. Wenn Finanzprodukte deshalb allerdings umweltfreundlicher beworben werden, als sie eigentlich sind, ist das Irreführung”, sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei.

In Deutschland laufen die Ermittlungen wegen Greenwashing gegen das Tochterunternehmen der Deutschen Bank noch.

Verbraucherzentrale verklagte DWS

Konkret hatte die DWS mehrere Fonds als zu nachhaltig beworben. Unter anderem gab das Unternehmen an, im Rahmen des DWS Invest ESG Climate Tech Fonds zu null Prozent in Kohle zu investieren, während die im Fonds gehaltenen Unternehmen tatsächlich bis zu 14,99 Prozent Umsatz in der Kohleindustrie erwirtschaften
dürfen. 

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte, woraufhin das Institut eine Unterlassungserklärung unterzeichnete und zusicherte, diesen Fonds künftig nicht mehr derart zu bewerben.

Goldenstein rät Anlegern, die in einen vermeintlich nachhaltigen Fonds der DWS investiert haben, die Entwicklung der Ermittlungen genau zu beobachten und mögliche Rechtsansprüche zu prüfen. Grundsätzlich bestehe die Möglichkeit, das investierte Geld inklusive bereits gezahlter Fondsgebühren aufgrund
irreführender Werbeaussagen komplett zurückzufordern.

Sollten Anleger damit Erfolg haben, könnte der DWS ein noch größerer finanzieller Schaden entstehen als durch die Strafzahlung der US-Börsenaufsicht.

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