Genossenschaftsbanken drängen auf Widerspruchslösung bei den AGB
![Allgemeine Geschäftsbedingungen. (Symbolbild) | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck](https://photos.watchmedier.dk/watchmedier/resize:fill:3840:0:0/plain/https://photos.watchmedier.dk/Images/article13019783.ece/ALTERNATES/schema-16_9/239774499.jpg.png)
Die deutschen Sparda-Banken und einige genossenschaftliche Institute wollen das Karlsruher Urteil zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückdrehen. So hat der Verband der Sparda-Banken und der Genossenschaftsverband Bayern einen Gesetzesvorschlag für die künftige Bundesregierung erarbeitet, berichtet die "Börsen-Zeitung".
In dem Vorschlag, der der Zeitung vorliegt, heißt es: "Ziel einer gesetzgeberischen Initiative ist klarzustellen, dass die Änderung von AGB einschließlich Preisen im Rahmen der Widerspruchslösung zulässig ist."
Neuer Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch
Erreicht werden soll das durch einen neuen Pargrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Darin soll festgehalten werden, dass bei Änderungen von allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen von Banken und Versicherern sowie bei Änderungen von Hauptleistungsentgelten die Widerspruchslösung gilt, so wie sie in den Absätzen 1 und 2 beschrieben ist, schreibt die "Börsen-Zeitung".
Bei der Widerspruchslösung werde der Kunde über die Anpassung informiert. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten könne er widersprechen oder kostenfrei kündigen. Wenn kein Widerspruch erfolge, trete die Anpassung nach zwei Monaten in Kraft, heißt es in dem Bericht.
Eben diese Praxis ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr zulässig.
Verbraucherschützer jubeln über AGB-Urteil, Banken warten ab
Die an der Initiative beteiligten genossenschaftlichen Banken argumentieren indes mit fehlender Rechtssicherheit, weil der Begriff "wesentliche Änderungen" nicht definiert sei.
Das BGH-Urteil, dessen Umsetzung von Verbraucherschützern vehement eingefordert wird, kostet die deutschen Banken und Sparkassen viel Geld.
BaFin warnt vor Kostenexplosion in den Bankbilanzen nach AGB-Urteil des BGH