Brüssel veröffentlicht Vorschlag zur Umsetzung schärferer Bankenregeln

Die verschärften Kapitalvorschriften für Banken aus der Basel-III-Reform sollen ab 2025 greifen. Insgesamt müssen Banken in der EU bis 2030 bis zu 8,4 Prozent mehr Kapital zur Seite legen, um Risiken entgegenzuwirken.
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ronald Wittek
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU-Kommission | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Ronald Wittek
Ulrike Barth, dpa, Reuters

(Aktualisiert: Zitate von Valdis Dombrovskis und Mairead McGuinness)

Die EU will die verschärften Kapitalvorschriften für Banken im Rahmen des Reformpakets Basel III ab 2025 umsetzen - zwei Jahre später, als international vereinbart.

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, hält das für einen realistischen Zeitrahmen, zumal Großbritannien und die USA bislang Vorschläge noch keine Vorschläge gemacht hätten.

"Der heutige Vorschlag stellt sicher, dass wir die Kernstücke der internationalen Standards von Basel III erfüllen. Das ist wichtig für die Stabilität und Resilienz unserer Banken", sagte Dombrovskis in Brüssel.

Gemeinsam mit Finanzkommissarin Mairead McGuinness stellte Wirtschaftskommissar Dombrovskis heute die weitere Marschrute für die Umsetzung der Basel III-Reform vor. Insgesamt müssen Banken in der Europäischen Union demnach bis 2030 bis zu 8,4 Prozent mehr Kapital zur Seite legen, um Risiken entgegenzuwirken. Doch die Finanzbranche, die gegen die Reformpläne Sturm gelaufen war, erwartet, dass sie weit härter getroffen wird.

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Mit der nun geplanten Übergangfrist sollen die Banken Zeit bekommen, ihre internen Systeme anzupassen und sich von den Folgen der Corona-Krise zu erholen.

"Wir stellen sicher, dass es insgesamt nicht zu einem erheblichen Anstieg der Kapitalanforderungen kommt", sagte Dombrovskis in Brüssel. Es würden einige "europäische Besonderheiten" in den Vorschlägen berücksichtigt.

Die Basel III-Reformen waren nach der Finanzmarktkrise 2008/2009 von der EU und den G20-Ländern auf den Weg gebracht worden, um Risiken im Finanzsystem zu verringern und besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein.

Umgang mit KMU-Krediten

Ein wichtiger Teil des Gesetzespaketes dreht sich um den Umgang mit Krediten für Unternehmen, die nicht von Rating-Agenturen bewertet werden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen verfügen über kein Rating.

Die Kommission schlägt daher vor, dass Banken mehr Kapital zurücklegen müssen, wenn sie Unternehmen ohne Rating Kredite geben. Die Institute sollen das nach und nach bis 2032 umzusetzen. Kritiker hatten zuvor gewarnt, dass die Maßnahmen zu Finanzierungsengpässen für den Mittelstand führen könnten.

Nur begrenzt eigene Rechenmodelle bei der Risikokalkulation

Das Gesetzespaket beschäftigt sich auch damit, wie Banken ihre Risiken kalkulieren. Die Institute nutzen teils eigene Modelle, um so den Bedarf an Eigenkapital zu berechnen. Kritiker meinen, Banken rechneten sich dadurch schön. Die Reform schreibt nun vor, dass Banken nur begrenzt eigene Rechenmodelle nutzen dürfen. Dafür gibt die Kommission ihnen fünf Jahre Zeit.

Die Kommission will außerdem Anreize für umwelt- und klimafreundliche Investitionen schaffen. Banken sollen Aufsichtsbehörden über ökologische und soziale Risiken ihrer Anlagen informieren. Einen Bonus für grüne Investitionen führt Brüssel indes nicht ein. Allerdings soll die europäische Bankenaufsicht EBA in einer Studie bis 2023 diese Möglichkeit überprüfen.

ESG-Regeln und Lehren aus dem Wirecard-Skandal

Die EU-Kommission zieht auch Lehren aus dem Wirecard-Skandal. So sollen Bankaufseher zusätzliche Werkzeuge bekommen, um Fintech-Unternehmen zu regulieren. Die teils unterschiedlichen Kompetenzen von EU-Aufsichtsbehörden sollen angepasst und ihre Unabhängigkeit gestärkt werden.

"Jedes Fintech-Unternehmen mit einem Banken-Bestandteil muss als solches reguliert und überwacht werden", sagte McGuinness. Der inzwischen insolvente Zahlungsdienstleister Wirecard hat mutmaßlich über Jahre Betrug in Milliardenhöhe begangen, ohne dass dies der deutschen Finanzaufsicht Bafin oder Wirtschaftsprüfern auffiel.

Die Gesetzesvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Sie können noch Änderungen vornehmen, bevor das Paket verabschiedet wird - das könnte allerdings noch dauern.

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