
Der Finanzausschuss des Bundestages hat laut der Nachrichtenagentur Reuters den Gesetzesentwurf zur Digitalisierung von Wertpapieren beschlossen. Damit gilt die Zustimmung im Plenum des Bundestages als sicher.
Referentenentwurf ebnet Weg für elektronische Wertpapiere
Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, das Wertpapierrecht zu modernisieren und so den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Dabei wird das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet. Sie sind in Zukunft nicht mehr an die Urkunde, also an eine Papierform gebunden, sondern können auch digital begeben werden.
Die Papierform wird durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer geführtes Register oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sogenannte Kryptowertpapierregister ersetzt. Die Neuregelung setzt damit eine der zentralen Forderungen der Blockchain-Strategie der Bundesregierung um.
Wertpapiere werden elektronisch
Zudem soll dem Anlegerschutz Rechnung getragen, aber auch die Integrität, Transparenz und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung rechtssicherer regulatorischer Rahmenbedinungen gesichert werden.
Kosten durch Umlage gedeckt
Die bei der BaFin entstehenden Kosten sollen durch die von den beaufsichtigten Häusern abgeführten Umlagen und Gebühren getragen werden. Betroffenen Unternehmen werden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und von Kosten gesonderter Erstattung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mit insgesamt rund 1.027.000 Euro jährlich belastet, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
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