Finanzausschuss winkt Gesetz für elektronische Wertpapiere durch

Der Beschluss im Plenum des Bundestag ist damit nur noch eine Formsache. Eine der wichtigsten Neuerungen ist der Abschied von der Papierurkunde. Durch die Neuregelung soll der Finanzplatz Deutschland gestärkt werden.
Die Vorsitzende des Finanzausschuss Katja Hessel (FDP) | Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
Die Vorsitzende des Finanzausschuss Katja Hessel (FDP) | Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres

Der Finanzausschuss des Bundestages hat laut der Nachrichtenagentur Reuters den Gesetzesentwurf zur Digitalisierung von Wertpapieren beschlossen. Damit gilt die Zustimmung im Plenum des Bundestages als sicher.

Referentenentwurf ebnet Weg für elektronische Wertpapiere 

Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, das Wertpapierrecht zu modernisieren und so den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Dabei wird das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet. Sie sind in Zukunft nicht mehr an die Urkunde, also an eine Papierform gebunden, sondern können auch digital begeben werden.

Die Papierform wird durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer geführtes Register oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sogenannte Kryptowertpapierregister ersetzt. Die Neuregelung setzt damit eine der zentralen Forderungen der Blockchain-Strategie der Bundesregierung um.

Wertpapiere werden elektronisch 

Zudem soll dem Anlegerschutz Rechnung getragen, aber auch die Integrität, Transparenz und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte durch die Schaffung rechtssicherer regulatorischer Rahmenbedinungen gesichert werden.

Kosten durch Umlage gedeckt

Die bei der BaFin entstehenden Kosten sollen durch die von den beaufsichtigten Häusern abgeführten Umlagen und Gebühren getragen werden. Betroffenen Unternehmen werden durch die Pflicht zur Zahlung einer Umlage sowie von Gebühren und von Kosten gesonderter Erstattung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung mit insgesamt rund 1.027.000 Euro jährlich belastet, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

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