Bundesregierung erweitert Gesetz zu elektronischen Wertpapieren um digitale Fondsanteilen

Das Bundeskabinett hat gestern den Weg für elektronische Wertpapiere frei gemacht. Neu ist, dass der Kabinettsbeschluss nun neben Anleihen auch Fondsanteile einschließt. Kryptowertpapiere bleiben bei der Erweiterung hingegen ausgeschlossen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) | Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) | Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

(Ergänzt: Klarstellung, dass die Erweiterung des Gesetzentwurfes auf Fondsanteile, keine Kryptowertpapiere einschließt, die ansonsten erlaubt werden.)

Das Bundeskabinett hat gestern einen vom Finanz- und Justizministerium gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren abgesegnet. Damit wird das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere geöffnet. Diese sind in Zukunft nicht mehr an die Urkunde, also an eine Papierform gebunden, sondern können auch digital begeben werden.

"Die Digitalisierung des Finanzmarkts ist bereits weit fortgeschritten und wird durch die Nutzung von Technologien wie der Blockchain noch weiter beschleunigt", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gestern in einer Mitteilung. "Der Kabinettbeschluss erweitert das innovative Potenzial dieser Technologien für den Finanzplatz Deutschland ganz deutlich. Gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit in einem Bereich, der von ständiger Veränderung durch technologische Neuerungen geprägt ist."

Mit der Einführung digitaler Wertpapiere wird eine der zentralen Forderungen der Blockchainstrategie der Bundesregierung umgesetzt. "Die Papierurkunde mag einigen aus nostalgischen Gründen lieb und teuer sein, aber ihrer elektronischen Variante gehört die Zukunft", betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Sie bringe unter anderem die Reduzierung von Kosten- und Verwaltungsaufwand mit sich.

Öffnung für Fonds-Anteile

Neu ist im Kabinettsentwurf, dass die teilweise Öffnung für elektronische Inhaber-Anteilsscheine nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfolgen soll. Damit schafft die Bundesregierung "die Option einer elektronischen Begebung auch für Anteilscheine an Sondervermögen", wie es in der Begründung des Gesetzentwurfes heißt.

Kryptowertpapiere werden bei der Erweiterung allerdings ausgeschlossen. "Auf elektronische Anteilscheine werden die Regelungen des Gesetzes über elektronische Wertpapiere für entsprechend anwendbar erklärt, soweit sie sich nicht auf Kryptowertpapiere beziehen oder Eigenschaften von Schuldverschreibungen betreffen, die auf Fondsanteile nicht anwendbar sind."

Zwei Wege der Registerführung

Wie schon im Referentenentwurf vorgesehen, wird die Papierform ersetzt durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer oder einer Depotbank geführten Register (Zentralregisterwertpapier) oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sog. Kryptowertpapierregister (Kryptowertpapier). Eine wesentliche Neuerung ist zudem, dass elektronische Wertpapiere künftig wie Sachen behandelt werden, sodass Anleger denselben Eigentumsschutz genießen wie bei Wertpapierurkunden.

Großer Schritt in Richtung Blockchain

Bereits der Referentenentwurf war, wie berichtet, bei Banken und Fintechs im Vorfeld euphorisch kommentiert worden, weil sich Deutschland damit auch im europäischen Vergleich als Vorreiter erweist. Selbst Clearstream betonte die Chancen, die das neue Gesetz mit sich bringt, bestehende und zukünftige Märkte könnte damit weiterhin sicher, transparent und integer gestaltet werden - bei erhöhter Flexibilität und Effizienz. "Neue Technologien wie zum Beispiel Blockchain sind ein entscheidender Faktor dafür", sagte eine Clearstream-Sprecherin im August zu FinanzBusiness.

Wertpapiere werden elektronisch

Referentenentwurf ebnet Weg für elektronische Wertpapiere 

Bankenverband lobt die Öffnung der Registerführung

Vom Bundeverband deutscher Banken (BdB) gab es gestern schon deutliche Zustimmung zu den Plänen. „Die längst fällige Einführung elektronischer Wertpapiere nimmt konkrete Gestalt an. Dabei macht die Bundesregierung auch die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen durch Anwendung der Distributed Ledger Technologie möglich", kommentierte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands, den Beschluss des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten in einer Mitteilung.

Die BaFin soll künftig die Erbringung der Emission und das Führen dezentraler Register als neue Finanzdienstleistungen nach dem eWpG, dem KWG und der Zentralverwahrer-Verordnung überwachen.

"Durch die Öffnung der Registerführung für Banken erfährt der Kapitalmarkt einen Digitalisierungsschub. Genau diese digitalen Innovationen braucht der Finanzstandort Deutschland", so Krautscheid.

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

Die GLS Bank ist bislang die einzige Bank, die Debitkarten aus Holz standardmäßig ausgibt. | Foto: GLS Bank

Zweifel an Nachhaltigkeit der neuen Genossen-Holzkarte

Für Abonnenten

Lesen Sie auch