Brüssel hält sich rechtliche Schritte gegen Berlin offen

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen lässt seit rund einem Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland prüfen. Die Entscheidung steht noch aus, rückt aber näher - und eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gilt nicht als unwahrscheinlich.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | Foto: picture alliance/dpa/Lehtikuva | Heikki Saukkomaa
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen | Foto: picture alliance/dpa/Lehtikuva | Heikki Saukkomaa
DPA

Ein Jahr nach dem aufsehenerregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank hält sich die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland weiter offen.

"Die Kommission ist bereit, bei Bedarf auf rechtliche Schritte zurückzugreifen", sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Man habe das Urteil analysiert und stehe in Kontakt mit den deutschen Behörden. Es sei wichtig, bald eine Lösung zu finden. Jede Lösung müsse mit EU-Recht in Einklang stehen und den Vorrang des EU-Rechts respektieren.

Nach dem Urteil vom 5. Mai 2020 hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Am Ende eines solchen Verfahrens könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen. Die EU-Kommission ist unter anderem dafür zuständig, die Einhaltung von EU-Recht zu überwachen.

Das Vertragsverletzungsverfahren ist nicht das Ende der Probleme 

Das Bundesverfassungsgericht hatte den billionenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB vor einem Jahr als teilweise verfassungswidrig eingestuft - und damit zum ersten Mal einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs widersprochen. Von der Leyen erinnerte damals unter anderem daran, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe und EuGH-Urteile bindend seien.

Wie der Sprecher nun deutlich machte, hat die EU-Kommission in der Sache noch keine Entscheidung getroffen. Er betonte jedoch, dass die Entscheidung aus Karlsruhe das vorangegangene EuGH-Urteil seiner Rechtskraft in Deutschland beraube. Die endgültige Autorität von EuGH-Urteilen sei für das Primat des EU-Rechts jedoch eine grundlegende Voraussetzung.

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