Hufeld gibt sich selbstkritisch

Der ehemalige BaFin-Präsident verteidigt bei seiner zweiten Befragung im Wirecard-Untersuchungsausschuss das Vorgehen seiner Behörde beim Leerverkaufsverbot. Hufeld räumt aber ein: Die Prozesse waren wohl zu träge.
Felix Hufeld im Wirecard-Untersuchungsausschuss | Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Felix Hufeld im Wirecard-Untersuchungsausschuss | Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Die zweite Befragung des ehemaligen BaFin-Präsidenten Felix Hufeld im Wirecard-Untersuchungsausschuss hat erneut Lücken in der Überwachung durch die Aufsichtsbehörden aufgezeigt, die der Wirecard AG wohl in die Karten gespielt haben.

"Wegen ihrer relativen Kleinheit" sei die Wirecard Bank bei den Prüfern schlicht "nach dem Schema F durchgelaufen", berichtete Hufeld am Dienstag in der Befragung vor dem Ausschuss. Zu einer Einstufung und Kontrolle der gesamten Wirecard AG als Finanzholding habe man sich nicht entschließen können.

"Kultur des Wegsehens"

Der CDU-Politiker Matthias Hauer nannte es in der Bundespressekonferenz am Tag nach der Befragung "eine Kultur des Wegsehens".

Als Aufseher, so Hufeld weiter, habe er es "als wünschenswert erachtet, die Wirecard AG insgesamt als Finanzholding einzustufen". Er habe sein Haus angewiesen, das zu prüfen. Aber es sei ein ganzer Katalog an Kriterien zu beachten, quantitative, organisatorische Aspekte, man habe das gesamte Bild, die Gesamtstruktur von Wirecard umfassend prüfen müssen.

"Ich habe es für erstrebenswert gehalten dass wir endlich zu einer Einstufung kommen", sagte Hufeld zu den Abgeordneten. Aber er habe das keinesfalls von oben anordnen können. Es musste geprüft werden. Aber das habe am Ende einfach zu lange gedauert.

Aktionismus mit fatalem Ende

"Ich war mit dem langsamen Vorgehen nicht glücklich. Ich wollte, dass das akut nach vorne angepackt wird", so Hufeld.

Dieser vermeintliche Aktionismus war es vermutlich auch, der unter anderem dazu führte, dass die BaFin ein Leerverkaufsverbot gegen Wirecard-Aktien im Februar 2019 erließ.

Das große Rätselraten um die Befehlskette beim Wirecard-Leerverkaufsverbot 

Er sei daran zwar operativ nicht beteiligt gewesen, so Hufeld am Dienstag, aber im Nachhinein sei ihm das Handeln seines Hauses in allen Schritten nachvollziehbar erschienen, vom Eingang des Hinweises der Staatsanwaltschaft, über die eigenen Prüfschritte und die Kommunikation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma, der Bundesbank, dem Ministerium, bis hin zur Textarbeit an der Begründung.

Genauere Prüfung erst nach Zusammenbruch

Alle beteiligten Kollegen hätten im Dialog miteinander und mit der Esma gestanden und sämtliche Aspekte einer Tatbestandlichkeit abgeprüft. Die BaFin habe keinesfalls in erster Linie die Wirecard AG schützen wollen, unterstrich Hufeld. Vielmehr habe die Gewährleistung des Marktvertrauens und der Anlegerschutz für seine Behörde im Mittelpunkt gestanden.

Nach dem Zusammenbruch der Wirecard AG im Sommer 2020 habe man dann sofort auch andere Unternehmen näher untersucht. "Wir sind dann durch den ganzen Gemüsegraten marschiert." Generell seien aber die Unternehmen verpflichtet, eine Veränderung ihrer Struktur, die zu einer veränderten Einstufung führen könnte, anzuzeigen.

Unter anderem wegen möglicher Pflichtverletzungen der BaFin laufen mittlerweile Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Staatsanwälte ermitteln gegen BaFin im Fall Wirecard 

"Die Versäumnisse der Behörden laufen bei der BaFin zusammen" sagte CDU-Politiker Hauer in der Bundespressekonferenz am Mittwoch und bezieht sich dabei auch auf die lückenhaften Geldwäsche-Prüfungen und das zweistufige Prüfungssystem. Dieses soll unter anderem in der geplanten BaFin-Reform gekippt werden.

"Wir wollen nicht alles ändern, aber sehr viel und an den entscheidenden Stellen", so Hauer.

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