Im Streit zwischen Berlin und Brüssel zu EZB-Urteil drängt EU-Kommissionvize auf Entscheidung

EU-Kommission könnte ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten. Die Entscheidung darüber werde in den kommenden Wochen fallen, stellt EU-Kommissionsvize Vera Jourova in Aussicht.
EU-Kommissionsvize Vera Jourova | Foto: EC - Audiovisual Service / Aurore Martignoni
EU-Kommissionsvize Vera Jourova | Foto: EC - Audiovisual Service / Aurore Martignoni
DPA

Im Streit zwischen Berlin und Brüssel um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) könnte in den kommenden Wochen eine Entscheidung fallen.


EU-Kommissionsvize Vera Jourova sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Es wird nicht Monate oder Jahre dauern, das verspreche ich." Die Kommission sei in Kontakt mit der Bundesregierung, werde die Antworten analysieren und in angemessener Zeit reagieren.

Vertragsverletzungsverfahren

Dann könnte die Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, an dessen Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen könnte. Die tschechische EU-Kommissarin betonte: "Für meinen Geschmack dauert das zu lange." Jourova fügte hinzu: "Ich bin ziemlich leidenschaftlich, bald eine Reaktion zu haben, weil ich denke, dass wir handeln müssen."

Das Bundesverfassungsgericht hatte den billionenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB im Mai als teilweise verfassungswidrig eingestuft - und damit zum ersten Mal einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs widersprochen.

EU-Kommission pocht auf Vorrang europäischen Rechts

Die EU-Kommission erinnerte postwendend an den Vorrang europäischen Rechts. Behördenchefin Ursula von der Leyen machte klar, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Die EU-Kommission ist in der Staatengemeinschaft für die Überwachung von EU-Recht zuständig.

Jourova betonte, das EZB-Urteil berühre die Grundprinzipien der EU - "dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das letzte Wort hat; dass es ein klares Primat des EU-Rechts gibt, sobald es angenommen ist; dass die Währungspolitik eine exklusive Kompetenz der Union ist". Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne sehr schlechte Folgen für Gesamt-Europa haben.

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