Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt Stärkung des Anlegerschutzes

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der Insolvenz des Containeranbieters P&R und will in Zukunft die Verwendung von Mitteln besser überprüfen lassen. Der Dachverband bewertet den Referententwurf überwiegend als positiv, sieht aber auch noch Nachbesserungsbedarf.
Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) | Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), Dachverband der einzelnen Spitzenverbände der deutschen Kreditinstitute, hat sich für den Referentenentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes ausgesprochen.

Dieser wurde Ende Dezember 2020 vorgelegt und setzt die verbliebenen umsetzungsbedürftigen Punkte aus dem "Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes" um. Das Maßnahmenpaket wurde vor dem Hintergrund der Insolvenz des Containeranbieters P&R von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium der Finanzen erarbeitet und im August 2019 veröffentlicht.

"Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, den Anlegerschutz zu verbessern", kommentiert Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), der in diesem Jahr Federführer der DK ist.

Nachbesserungsbedarf bei Beaufsichtigung

Besonders positiv bewertet die DK die Vorschläge zur Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen Dritten wie etwa Anwälte oder Wirtschaftsprüfer, die die Verwendung der Mittel prüfen und deren Ergebnisse auch veröffentlicht werden sollen. Auch den Vertrieb von Vermögensanlagen nur durch Intermediäre wie Vermittler und Berater erfolgen zu lassen, ist nach Ansicht der DK ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritisch sieht die DK allerdings nach wie vor die Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler. Im Interesse des Anlegerschutzes sollte die Aufsicht "endlich" auf die BaFin übertragen werden, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

Bundesregierung will Aufsicht über Finanzanlagevermittler bei der BaFin bündeln 

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