Warburg muss Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften vorerst nicht zahlen
Den Prozess gegen die Deutsche Bank hat die Privatbank M.M. Warburg unlängst zwar verloren, mit dem Einspruch beim Finanzamt scheint das Kreditinstitut jetzt jedoch Erfolg zu haben: Die Behörde wolle die Steuerschuld aus Cum-Ex-Geschäften in Höhe von 160 Mio. Euro vorerst nicht eintreiben, schreibt der Spiegel ohne Angabe von Quellen.
Deutsche Bank haftet nicht für Cum-Ex-Geschäfte der M.M. Warburg
Warburg vs. Deutsche Bank: Der Cum-Ex-Streit wird wohl weiter gehen
160 Mio. Euro plus 6 Prozent Zinsen?
Laut Spiegel hat das Finanzamt die Vollziehung zunächst ausgesetzt. Aller Voraussicht nach müssten sich nun die Finanzgerichte dem Fall widmen, heißt es - und das könnte dem Bericht zufolge noch teuer werden: "Sollte die Bank unterliegen, müsste sie neben der Steuerschuld sechs Prozent Zinsen pro Jahr nachzahlen."
Bei der Steuerschuld geht es um Cum-Ex-Zahlungen aus den Jahren 2007 bis 2009. Die Finanzbeamten sehen es als erwiesen hat, dass Warburg in dieser Zeit Kapitalmarktsteuer zu unrecht zurückgefordert hat - in Höhe von 160 Mio. Euro. Die Bank zieht das in Zweifel und hält dagegen.