Warburg muss Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften vorerst nicht zahlen
![Das Bankhaus M.M.Warburg & CO in Hamburg. | Foto: picture alliance/Axel Heimken/dpa](https://photos.watchmedier.dk/watchmedier/resize:fill:3840:0:0/plain/https://photos.watchmedier.dk/Images/article12457739.ece/ALTERNATES/schema-16_9/129698882.jpg)
Den Prozess gegen die Deutsche Bank hat die Privatbank M.M. Warburg unlängst zwar verloren, mit dem Einspruch beim Finanzamt scheint das Kreditinstitut jetzt jedoch Erfolg zu haben: Die Behörde wolle die Steuerschuld aus Cum-Ex-Geschäften in Höhe von 160 Mio. Euro vorerst nicht eintreiben, schreibt der Spiegel ohne Angabe von Quellen.
Deutsche Bank haftet nicht für Cum-Ex-Geschäfte der M.M. Warburg
Warburg vs. Deutsche Bank: Der Cum-Ex-Streit wird wohl weiter gehen
160 Mio. Euro plus 6 Prozent Zinsen?
Laut Spiegel hat das Finanzamt die Vollziehung zunächst ausgesetzt. Aller Voraussicht nach müssten sich nun die Finanzgerichte dem Fall widmen, heißt es - und das könnte dem Bericht zufolge noch teuer werden: "Sollte die Bank unterliegen, müsste sie neben der Steuerschuld sechs Prozent Zinsen pro Jahr nachzahlen."
Bei der Steuerschuld geht es um Cum-Ex-Zahlungen aus den Jahren 2007 bis 2009. Die Finanzbeamten sehen es als erwiesen hat, dass Warburg in dieser Zeit Kapitalmarktsteuer zu unrecht zurückgefordert hat - in Höhe von 160 Mio. Euro. Die Bank zieht das in Zweifel und hält dagegen.