Warburg muss Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften vorerst nicht zahlen

Nächstes Kapitel im Cum-Ex-Skandal für die Warburg Bank: Die 160 Mio. Euro, die das Institut dem Finanzamt schuldet, kann sie vorerst behalten – laut Medienberichten hat die Behörde die Rückzahlung ausgesetzt.
Das Bankhaus M.M.Warburg & CO in Hamburg. | Foto: picture alliance/Axel Heimken/dpa
Das Bankhaus M.M.Warburg & CO in Hamburg. | Foto: picture alliance/Axel Heimken/dpa

Den Prozess gegen die Deutsche Bank hat die Privatbank M.M. Warburg unlängst zwar verloren, mit dem Einspruch beim Finanzamt scheint das Kreditinstitut jetzt jedoch Erfolg zu haben: Die Behörde wolle die Steuerschuld aus Cum-Ex-Geschäften in Höhe von 160 Mio. Euro vorerst nicht eintreiben, schreibt der Spiegel ohne Angabe von Quellen.

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160 Mio. Euro plus 6 Prozent Zinsen?

Laut Spiegel hat das Finanzamt die Vollziehung zunächst ausgesetzt. Aller Voraussicht nach müssten sich nun die Finanzgerichte dem Fall widmen, heißt es - und das könnte dem Bericht zufolge noch teuer werden: "Sollte die Bank unterliegen, müsste sie neben der Steuerschuld sechs Prozent Zinsen pro Jahr nachzahlen."

Bei der Steuerschuld geht es um Cum-Ex-Zahlungen aus den Jahren 2007 bis 2009. Die Finanzbeamten sehen es als erwiesen hat, dass Warburg in dieser Zeit Kapitalmarktsteuer zu unrecht zurückgefordert hat - in Höhe von 160 Mio. Euro. Die Bank zieht das in Zweifel und hält dagegen.

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