LBBW gewinnt vor EuGH gegen Bankenabwicklungsbehörde SRB

Die Landesbank Baden-Württemberg hatte einen Gebührenbescheid der europäischen Bankenabwicklungsbehörde angefochten. Nach dem Gericht der Europäischen Union bestätigte auch die Berufungsinstanz die Aufhebung der SRB-Entscheidung.
Sitzung des Gerichts | Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Sitzung des Gerichts | Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
Theis Kiewitt, dpa

Die europäischen Bankenabwicklungsbehörde (Single Resolution Board - SRB) muss der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einen neuen Bescheid für deren Beitrag zum Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund -SRF) für das Jahr 2017 erstellen.

Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz, dem Gericht der Europäischen Union, in der Auswirkung, wenn auch nicht in der Begründung bestätigt.

"Der EuGH hat unsere Auffassung bestätigt, dass der Bescheid über die Bankenabgabe für die LBBW nicht hinreichend begründet war und daher aufzuheben war. Wir gehen davon aus, dass wir einen neuen Bescheid erhalten", sagte LBBW-Sprecher Christian Potthoff auf Anfrage von FinanzBusiness. Ursprünglich hätte die Landesbank rund 50 Millionen Euro an den Fonds zahlen sollen.

Rund 3.500 Finanzinstitute von SRB-Gebühren betroffen

Der SRF soll verhindern, dass künftige Bankenkrisen vornehmlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen. In den Fonds zahlen jährlich rund 3.500 Finanzinstitute in Europa Beiträge ein, die durch die Abwicklungsbehörde SRB festgelegt werden. Die Landesbank stritt gegen den Beitrag 2017, weil sie die Festsetzung für nicht nachvollziehbar hielt.

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