Wirtschaftsprüferverband will BKA und BaFin stärken
![Ein Sicherheitsmann des BKA | Foto: picture alliance/Boris Roessler/dpa](https://photos.watchmedier.dk/watchmedier/resize:fill:3840:0:0/plain/https://photos.watchmedier.dk/Images/article12498202.ece/ALTERNATES/schema-16_9/Unbenannt.png)
Die Interessenvertretung der Wirtschaftsprüfer (IDW) will in Fällen von Finanzbetrug eine stärkere Zentrierung von Ermittlungen beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Das sagte Klaus-Peter Naumann, der Vorstandssprecher des IDW im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).
Wirtschaftsprüfer bereiten Maßnahmen-Paket vor
Nach Informationen von FinanzBusiness will der IDW in Kürze ein konkretes Maßnahmen-Paket als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal machen, das Naumann bereits grob skizziert.
"Schwere Wirtschaftsdelikte wie Bilanzfälschung und Bilanzmanipulation bei Unternehmen von öffentlichem Interesse können insbesondere bei anzunehmender organisierter Kriminalität eine unmittelbare Gefährdung des Kapitalmarktes und damit eine mittelbare Gefährdung des gesamten Wirtschafts- und Finanzstandortes Deutschland darstellen", so Naumann zur FAZ.
Daher sei es "angemessen und sachdienlich, die Strafverfolgung von Bilanzbetrug bei solchen Unternehmen im Bereich organisierter Kriminalität bei den Behörden des Bundes zu zentrieren".
Mitteilungspflichten anpassen
Damit die Ermittler auch entsprechende Informationen bekommen, könnten nach Vorstellungen des IDW die Mitteilungspflichten des Wirtschaftsprüfers im Rahmen der Abschlussprüfung angepasst werden.
Zudem sei es wichtig, den Abschlussprüfer bei Verdacht auf Bilanzdelikte unabhängig von der Schwelle organisierter Kriminalität einen Informationskanal zu einer zuständigen Behörde zu eröffnen.
Momentan ist gerade das eine Sollbruchstelle in der Verfolgung solcher Delikte, eine solche Anlaufstelle gibt es derzeit nur für Finanz- und Versicherungsunternehmen, nicht aber für andere kapitalmarktorientierten Unternehmen - und als solches wurde Wirecard ja von der BaFin eingestuft.
Mehr Verantwortung für die BaFin und das BKA
"Um die Mitteilungs- und Berichtspflichten nicht ins Leere laufen zu lassen, sollte für diese kapitalmarktorientierten Unternehmen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als zuständige Behörde bestimmt werden", schlägt Naumann nun vor.
Zusätzlich brauche das BKA eigene Ermittlungskompetenzen im Hinblick auf eine Bilanzfälschung oder eine Bilanzmanipulation durch eine kriminelle Vereinigung - seine Kompetenzen sollen laut den IDW-Vorschlägen daher erweitert werden.
Zum Flickenteppich der Bundesländer, was die strafrechtliche Verfolgung bei den Staatsanwaltschaften angeht, meint der IDW-Vorstandssprecher: "Gegebenenfalls könnten die Justizminister der Länder spiegelbildlich zur Zuständigkeit des Bundeskriminalamts für Bilanzbetrug durch eine kriminelle Vereinigung eine rechtliche Zuständigkeitskonzentration in Frankfurt regeln und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft die Kompetenz zur Ermittlungsführung bei Bilanzmanipulation und Bilanzfälschung im Bereich der organisierten Kriminalität übertragen", argumentiert Naumann in der FAZ.