Regierung bringt Risikoreduzierungsgesetz auf den Weg

Die Bundesregierung will Gläubiger und Eigentümer von Banken bei eventuellen Rettungen stärker in die Pflicht nehmen und Steuerzahler und Anleger besser schützen.
Finanzminister Olaf Scholz mit einem Stapel Papier in der Bundespressekonferenz (Symbolbild) | Foto: picture alliance/Michael Sohn/AP/POOL/dpa
Finanzminister Olaf Scholz mit einem Stapel Papier in der Bundespressekonferenz (Symbolbild) | Foto: picture alliance/Michael Sohn/AP/POOL/dpa
DPA, BERNHARD VETTER

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des sogenannten Risikoreduzierungsgesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit EU-Richtlinien aufgrund eines Bankenpakets vom Juni 2019 auf nationaler Ebene um.

Das Gesetz soll den Bankensektor krisenfester machen und Anleger wie Steuerzahler besser schützen. Geplant sind höhere Anforderungen, damit die Institute Verluste besser verkraften können. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte: "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Konsequenzen aus der Finanzkrise zu ziehen."

Staat will Bankenhilfen wie in der Finanzkrise künftig vermeiden

Mit dem Risikoreduzierungsgesetz soll sichergestellt werden, dass Gläubiger und Eigentümer einer Bank sowie der Bankensektor insgesamt die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen und nicht die Steuerzahler. In der Finanzkrise vor mehr als zehn Jahren mussten angeschlagene Institute mit Milliardenhilfen des Staates gestützt werden.

Laut dem Gesetzentwurf müssen große Banken künftig Verlustpuffer von mindestens 8 Prozent ihrer Bilanzsumme vorhalten, um im Krisenfall Verluste abzufedern. Besonders von Verlustrisiken betroffene Anleihen sollen künftig nur in einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertrieben werden dürfen.

Verbindliche Verschuldungsquote kommt

In der letzten Krise seien Banken durch eine zu hohe Verschuldung und eine zu kurzfristige Refinanzierung hohe Risiken eingegangen, hieß es weiter. Es werde nun eine verbindliche Verschuldungsquote eingeführt.

Für die größten globalen systemrelevanten Banken gelten demnach höhere Anforderungen. Zudem werde eine neue Anforderung zur Stärkung der Liquidität im Bankenpaket eingeführt.

Die ersten Artikel des Gesetzes sollen bereits zum 28. Dezember 2020 in Kraft treten, die letzten erst zum 1. Januar 2023.

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