Bundesverfassungsgericht urteilt am Dienstag zu EZB-Anleihenkäufen

Der seit fünf Jahren andauernde Rechtsstreit kommt an diesem Dienstag wohl zum Ende. Das Urteil dürfte auch die aktuellen Corona-Hilfen beeinflussen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilt am Dienstag zu den EZB-Anleihenkäufen | Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilt am Dienstag zu den EZB-Anleihenkäufen | Foto: picture alliance/Uli Deck/dpa
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Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den umstrittenen Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) hofft Kläger Peter Gauweiler auf eine Stärkung der Rolle des Bundestags. "Über die Billionenprogramme, die den deutschen Staatshaushalt via EZB belasten, ist keine einzige Stunde im Parlament in Deutschland diskutiert worden", sagte der frühere CSU-Vizevorsitzende und langjährige Bundestagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe.

Das Urteil wird an diesem Dienstag (5. Mai) verkündet. Im Raum steht der Vorwurf, dass die EZB mit den Käufen zur Ankurbelung von Konjunktur und Inflation verbotenerweise Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik betreibt.

Verfassungsbeschwerde gegen PSPP

Die Gremien der Notenbank seien jeder demokratischen Kontrolle entzogen. Das sei nicht richtig, so Gauweiler: "Die richtungsweisenden Entscheidungen sollten von Leuten getroffen werden, die gewählt werden und auch wieder abgewählt werden können." Unter den Karlsruher Klägern sind auch die Ex-AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel.

Die Verfassungsbeschwerden von Gauweiler und anderen Klägern (Az. 2 BvR 859/15 u.a.) richten sich gegen das große Teilprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) für Wertpapiere des öffentlichen Sektors.

Verfassungsrichter sehen Anleihenkäufe kritisch

Insgesamt hatte die EZB zwischen März 2015 und Ende 2018 unter ihrem damaligen Präsidenten Mario Draghi rund 2,6 Bio. Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt, gut 2,1 Bio. Euro über PSPP. Zum 1. November 2019 wurden die umstrittenen Käufe neu aufgelegt, zunächst in vergleichsweise geringem Umfang von 20 Mrd. Euro im Monat.

Dabei ist seit längerem klar, dass die Verfassungsrichter die Anleihenkäufe sehr kritisch sehen. Weil es um EU-Recht geht, schalteten sie im Sommer 2017 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein. Dieser erklärte das Kaufprogramm gegen die Bedenken aus Deutschland im Dezember 2018 in allen Punkten für rechtens.

Bundesverfassungsgericht und EuGH uneins

Dass das die deutschen Richter nicht überzeugt, war in der Karlsruher Verhandlung Ende Juli 2019 offensichtlich geworden.

Es liegt also auch ein offener Konflikt mit dem EuGH in der Luft. Denn um der EZB Grenzen aufzuzeigen, müssten die Karlsruher Richter sich über die Vorentscheidung aus Luxemburg hinwegsetzen. Das hat sich das Bundesverfassungsgericht immer vorbehalten - allerdings nur für den Fall, dass ein EuGH-Urteil "nicht mehr nachvollziehbar" ist.

Formulierte Bedingungen erwartet

Im äußersten Fall könnte das Verfassungsgericht der Deutschen Bundesbank untersagen, sich an den Anleihenkäufen zu beteiligen. Das hätte spürbare Auswirkungen, denn die Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB - fiele sie aus, wäre mit einem Schlag etwa ein Viertel des Kaufvolumens weg.

Das realistischere Szenario dürfte sein, dass die Richter Bedingungen formulieren, die für eine deutsche Beteiligung an den Käufen künftig erfüllt werden müssen.

Corona beeinflusst Urteilsverkündung

Das Urteil sollte eigentlich am 24. März verkündet werden, der Termin musste wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie aber verschoben werden. Nun findet er unter Sicherheitsvorkehrungen statt.

Der Zeitpunkt ist denkbar heikel, denn wegen der gravierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft befindet sich der Euroraum ohnehin im Schockzustand.

Corona-Hilfen nicht Gegenstand des Verfahrens

Als Reaktion hat die EZB ihre laufenden Kaufprogramme aufgestockt, um 120 Mrd. Euro zusätzlich bis Ende 2020. Das Geld soll vor allem in Unternehmenspapiere fließen. Ein Extra-Krisenprogramm mit 750 Mrd. Euro soll mindestens bis zum Jahresende laufen - und bei Bedarf "ohne Einschränkung" ausgeweitet werden.

Diese Programme sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Indirekt könnten sich mögliche Auflagen aber auswirken.

Der Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber, der eine weitere Klägergruppe vertritt, kritisierte, dass der Rechtsstreit nun schon mehr als fünf Jahre dauert und die EZB in dieser Zeit ungehindert weiter Anleihen kaufen konnte. Damit befinde sich inzwischen ein Drittel der Staatsschuld des Euro-Gebietes in den Bilanzen der Zentralbanken, betonte er in einer Mitteilung.

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