Europäische Bankenverbände fordern "keinerlei Einschränkungen bei bewährten Maßnahmen" zur Einlagensicherung

Im Zuge der laufenden politischen Diskussion um ein europäisches Einlagensicherungssytem (EDIS) haben Verbände aus mehreren Nationalstaaten eine erste gemeinsame Erklärung abgegeben.
Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des BVR | Foto: BVR
Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des BVR | Foto: BVR

Die Institutssicherungssysteme der Kreditwirtschaft aus Deutschland, Österreich, Italien, Polen und Spanien haben eine gemeinsame Erklärung zu ihrer Rolle in einer starken Bankenunion veröffentlicht, wie der Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) mitteilte. In Deutschland stehen hinter den Institutssicherungssystemen der BVR und die Sparkassen-Finanzgruppe.

Vision für künftige stabilisierende Rolle

Mit der Erklärung liefern die Unterzeichner einen Beitrag zu laufenden politischen Diskussionen auf europäischer Ebene. In Bezug auf die diskutierte Schaffung eines vergemeinschafteten europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) fordern die Unterzeichner der Erklärung eine strukturelle Ausnahme für die Institutssicherungssysteme und deren angeschlossene Banken.

In ihrer ersten gemeinsamen Erklärung beschreiben sie ihre Vision für die Fortsetzung ihrer stabilisierenden Rolle für die Finanzmärkte. Zudem stellen sie daraus resultierende Leitlinien für den künftigen Rechtsrahmen dar.

Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen sei es für die Institutssicherungssysteme und ihre stabilisierende Funktion von "entscheidender Bedeutung", dass ihre bewährten präventiven Maßnahmen "keinerlei Einschränkungen" erfahren, schreibt der BVR in der Mitteilung.

Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des BVR und Geschäftsführer des gesetzlich anerkannten Institutssicherungssystems der genossenschaftlichen Finanzgruppe, unterstreicht die Bedeutung der gemeinsamen Erklärung: "Seit über 80 Jahren leistet unser Institutsschutz einen wesentlichen Beitrag zur Finanzstabilität in Deutschland, der gerade deshalb ein hohes Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern genießt. Dieser Schutz darf nicht infrage gestellt werden durch ein vergemeinschaftetes Einlagensicherungssystem in Europa."

Erster Vorschlag Ende des Jahres angestrebt

Anlass für die Stellungnahme ist die im Januar 2021 von der Europäischen Kommission gestartete Konsultation zur Überprüfung des EU-Rechtsrahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung für Banken. Die Überprüfung betrifft die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) und die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (DGSD).

Am Freitag trafen sich in der Sitzung der Eurogruppe die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten, um über die Vollendung der Bankenunion zu diskutieren.

Die Kommission hat angekündigt, bis Ende 2021 einen umfassenden Legislativvorschlag veröffentlichen zu wollen, der auch einen Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) enthält. Insgesamt sind in der Europäischen Union fast 100 Millionen Kunden von den stabilisierenden Mechanismen des Institutsschutzes betroffen.

EU debattiert über Hybridmodell bei europäischer Einlagensicherung 

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