Wie glaubwürdig ist Scholz? Union will U-Ausschuss in Cum-Ex-Affäre erzwingen

Im Juli hat die Ampel-Mehrheit im Bundestag einen Untersuchungsausschuss verhindert, der die Rolle des früheren Hamburger Stadtchefs beleuchten soll. Nun zieht die Union vors Bundesverfassungsgericht.
Olaf Scholz mit Augenklappe. | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber
Olaf Scholz mit Augenklappe. | Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Markus Schreiber

Mit Augenklappe trat der Kanzler, durchaus kämpferisch, am Mittwoch in der Generalaussprache im Bundestag auf. Während die halbe Republik über den Piratenlook von Olaf Scholz debattiert, macht die Union im Hintergrund Druck in der der Causa Cum-Ex. So hat sie Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit will sie einen Untersuchungsausschuss gegen Scholz erzwingen. Im Juli hatte die Ampel-Mehrheit im Bundestag die Einsetzung eines Gremiums abgelehnt. 

Die Erinnerungslücken des Kanzlers

Scholz hat bis heute Erinnerungslücken zu den Abläufen im Hamburg. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob er als Bürgermeister in der Cum-Ex-Affäre der Warburg-Bank Einfluss genommen hatte. So hätte die Warburg-Bank für Cum-Ex-Geschäfte aus dem Jahr 2009 insgesamt 47 Mio. Euro an den Fiskus zurückzahlen müssen. Die Hamburger Finanzverwaltung entschied im Dezember 2016, die ursprünglich geplante Rückforderung nicht zu erheben.

Argumentation der SPD, den Ausschuss abzulehnen, war der Verweis auf den bereits laufenden Untersuchungsauschuss in Hamburg. Hebel der Ampelparteien: Ein ”U-Auschuss” im Bund dürfe sich nur mit Bundesangelegenheiten befassen - und nicht mit Missständen in Länderbehörden. In der Ampel hieß es deshalb, nur Teile des Unions-Antrag seien zulässig. 

Die Union will die Einsetzung des Ausschusses nun vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen. Dem ARD-Hauptstadtstudio liegen exklusiv die Inhalte des Antrags vor. Demnach will die Unionsfraktion erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht feststellt, ”dass der Deutsche Bundestag durch seinen Beschluss (…), mit dem die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt wurde”, die Rechte der Unionsabgeordneten sowie der Fraktion verletzt hat, wie tagesschau.de berichtet. 

Drei Gründe für einen U-Ausschuss

Drei Gründe werden demnach pro ”U-Auschuss” aufgeführt. Erstens sollen Vollzugsprobleme bei den Finanzbehörden aufgedeckt werden. Das Steuerrecht ist Bundesrecht, das von den Landesfinanzämtern vollzogen wird. Das Bundesfinanzministerium kann aber Weisungen erteilen, um eine einheitliche Anwendung des Steuerrechts zu gewährleisten. Um überprüfen zu können, ob es Fehler beim Bund gegeben habe, müsse in einem Untersuchungsausschuss zunächst als ”Vorfrage” geklärt werden können, was die Landesbehörden getan haben, so die Argumentation der Unionsfraktion.

Zweitens gehe es um die ”gesamtstaatliche Haushaltsverantwortung des Bundestags”, insbesondere um Steuern, die Bund und Ländern gemeinsam zustehen. In diesem Zusammenhang habe der Bundestag Informations- und Aufklärungsrechte.

Drittens gehe es um die politische Glaubwürdigkeit des Bundeskanzlers. Es bestehe ein entsprechendes öffentliches Interesse. ”tagesschau.de” zitierte die Verfassungsrechtlerin Jelena von Achenbach: ”Ich bin der Überzeugung, dass auch das Handeln eines Bundeskanzlers vor seiner Amtszeit untersucht werden darf”, sagte von Achenbach. ”Es kann nämlich eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Wähler sein und auch für die Frage, ob jemand politisch geeignet ist für das Amt als Bundeskanzler. Dazu gibt es aber noch keine Rechtsprechung und das ist auch umstritten.”

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

Eine Frau bezahlt mit Bargeld auf einem Wochenmarkt ihre Einkäufe. | Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Cash is King, aber Karte und Handy holen auf

Für Abonnenten

Lesen Sie auch

Dirk Kipp ist neuer Kapitalmarktvorstand der LBBW. | Foto: LBBW

LBBW hat einen neuen Kapitalmarktvorstand

Für Abonnenten