Deutsche Kreditwirtschaft bleibt bei der Rückerstattung von Kontogebühren vage

Bei der Frage der Rückerstattung von Kontoführungsgebühren nach dem AGB-Urteil des BGH könnte es zu einem Kräftemessen zwischen Banken und BaFin kommen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Das Machtwort der BaFin zur Umsetzung des AGB-Urteils des Bundesgerichtshofes scheint bei vielen Banken ungehört zu verhallen - zumindest was die Frage der Entschädigung von Kunden angeht.

Die Aufseher hatten in dieser Woche die Kreditinstitute in deutlichen Worten dazu aufgerufen, ihre Kunden "fair" über die Auswirkungen des Urteils zu informieren. Das bedeutet auch: Gebühren zurückzuzahlen, die auf Grundlage des nun als unzulässig eingestuften Vertragsänderungsmechanismus erhoben wurden. 

BaFin fordert "faire Umsetzung" des AGB-Urteils von den Banken 

Hintergrund der Ansage seitens der Aufseher sind die vielen Beschwerden von Kunden, die sich über die bisherige Praxis der Banken ärgern.

Denn immerhin sechs Monate nach dem Urteil vom 27. April 2021 haben die wenigsten Institute ihre Kunden aus eigenem Antrieb entschädigt. Nur wenige treten, wie die Stadtsparkasse Oberhausen, die Flucht nach vorne an. Dort werden rund 100.000 Privatkunden in Kürze eine Ausgleichszahlung erhalten.

Stadtsparkasse Oberhausen zahlt eine Million Euro an Gebühren zurück

Viele andere werden aber weiterhin darauf setzen, dass es nun am Kunden hängt, seine Ansprüche geltend zu machen. So zumindest liest sich ein Statement der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) als Reaktion auf die BaFin-Ansage.

Neue AGBs mit Zustimmung

Aus der veränderten Rechtslage durch das BGH-Urteil ziehe man die "gebotenen Konsequenzen". So hätten die Bankenverbände ihren Mitgliedsinstituten etwa zu der von der BaFin empfohlenen Wiederherstellung der Vertragssicherheit bereits Hilfestellungen gegeben. Tatsächlich sind viele Banken und Sparkassen gerade dabei, ihre Allgemeinen Geschäfstbedingungen neu aufzusetzen und dabei die aktive Zustimmung der Kunden einzuholen.

Allerdings droht die ein oder andere Bank auch mit der Kündigung des Kontos, sollten Kunden den neuen Vertragsbedingungen nicht zustimmen. Auch dazu hatte die BaFin eine Ansage gemacht: Bankkunden dürften bei der Anpassung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden, so die Aufseher.

Flickenteppich bei den Rückzahlungen bleibt

Zum eigentlichen Knackpunkt, der Rückerstattung der Gebühren, bleibt DK-Sprecher Stefan Marotzke aber verhalten: Dazu gebe es "keine allgemeingültigen Antworten". Maßgeblich sei die jeweilige Vertragshistorie zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut. "Sollte ein Kunde einen Erstattungsanspruch geltend machen, wird das jeweilige Kreditinstitut bewerten, ob und in welcher Höhe das Erstattungsverlangen des Kunden berechtigt ist oder nicht", so Marotzke.

Was ist "rechtlich erforderlich"?

Zur Frage, wie hoch solche - dann eventuell von der BaFin durchgesetzte - Rückzahlungen ausfallen könnten, und ob die Institute dazu nun Rückstellungen bilden, äußerten sich die einschlägigen Bankenverbände DSGV, BVR und BdB auf Anfrage nicht. Dabei haben die Aufseher in ihrer Mitteilung bereits aufsichtliche Maßnahmen angedroht, sollten ihre Erwartungen "dauerhaft und systematisch" nicht beachten werden.

Mit ihrer jüngsten Mitteilung knüpfe die BaFin an frühere Hinweise und eine Umfrage unter ausgewählten Kreditinstituten und den kreditwirtschaftlichen Verbänden zu den Folgen der BGH-Entscheidung an, heißt es aktuell von der DK. "Die von der BaFin mit der Aufsichtsmitteilung kommunizierten Erwartungen werden in jedem Fall beachtet, soweit sie rechtlich erforderlich sind", sagt Marotzke.

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